Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Chancen auf einen Gründungszuschuss klären -

Frühzeitig Kontakt mit Ihrem Arbeitsvermittler aufnehmen

Sie beziehen Arbeitslosengeld und möchten sich als Selbständiger eine neue Existenz aufbauen?
Sie haben schon konkrete Pläne für Ihr Vorhaben, aber die Frage, wie diese finanziert werden können, ist noch offen?
Hier kann ein Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit Abhilfe schaffen.

Aber Vorsicht! Seit dem 28. Dezember 2011 gelten folgende neue Voraussetzungen:

  • Am Tag der Gründung muss noch ein Restanspruch auf Arbeitslosengeld für noch mindestens 150 Tage bestehen (zuvor: 90 Tage).
  • Der Zuschuss wird sechs Monate (zuvor: neun Monate) lang in Höhe des bisher bezogenen Arbeitslosengeldes gewährt, zuzüglich 300 monatlich für Ihre soziale Absicherung (Kranken- und Pflegeversicherung sowie Altersvorsorge).
  • Der Zuschuss kann für weitere neun Monate in Höhe von 300 pro Monat geleistet werden (zuvor: sechs Monate).

Unverändert ist, dass Sie die Tragfähigkeit Ihrer Pläne durch eine fachkundige Stelle bescheinigen lassen müssen. Auch müssen Sie darlegen, dass Sie persönlich und fachlich für eine selbständige Tätigkeit geeignet sind. Ein Anspruch auf Zahlung besteht gleichwohl nicht.

Interessant sein kann aber die Frage, ob sich eine freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung lohnt.

Gerne stellt Ihnen der UnternehmensService Ruhr-West die für Ihren Fall relevanten Grundinformationen zusammen und ist Ihnen bei der Vermittlung eines Beratungsgesprächs durch die Agentur für Arbeit, dieIHKoder weiterer Beratungseinrichtungen behilflich.
Er unterstützt Sie bei der Kontaktaufnahme mit einer fachkundigen Stelle und ermittelt die im Rahmen des Gründungsverfahrens zuständigen Behörden. Auf Wunsch koordiniert er Ihre behördlichen Genehmigungsverfahren.

Ihr verlässlicher Behördenservice aus einer Hand:

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