Immissionsschutz aktuell

Umweltamt übernimmt zusätzliche Aufgaben
Untere Immissionsschutzbehörde jetzt eingerichtet

Hotline: 0201/88-59588

Durch das Gesetz zur Kommunalisierung von Aufgaben des Umweltrechts, das im Wesentlichen zum 1. Januar diesen Jahres in Kraft getreten ist, werden die Zuständigkeiten im Umweltrecht zwischen der Bezirksregierung und den Kommunen neu aufgeteilt.

Auf diesem Wege wurden dem Umweltamt der Stadtverwaltung neue Aufgaben aus dem Immissionsschutzrecht übertragen. Hierzu gehören insbesondere die Zulassung und Überwachung von bestimmten genehmigungspflichtigen Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Bisher war die Stadt im Umweltbereich zuständig für den Schutz von Boden, Abfall und Wasser sowie für den Schutz von Landschaft und Natur. Ab sofort werden fast alle Umweltschutzbelange abgedeckt.

Konkret werden diese Arbeiten in der Unteren Immissionsschutzbehörde bearbeitet. Diese Einheit ist der Abteilung 5 (Untere Landschafts-, Abfallwirtschafts- und Wasserbehörde) des Umweltamtes der Stadt Essen angegliedert.

Das Gesetz weist die Zuständigkeiten grundsätzlich den Kreisen und kreisfreien Städten zu, belässt aber Fälle von besonderer technischer Komplexität, Gefährlichkeit oder überörtlicher Bedeutung weiterhin in der Hand der Bezirksregierungen. Ziel ist es, dass nur noch eine Verwaltung für alle Umweltbelange eines Betriebes zuständig ist.
Für Essen ist das die Bezirksregierung Düsseldorf, die bei Genehmigung von Anlagen und Anlagen einer bestimmten Betriebsgröße und allen Problemen in Zusammenhang mit Luft, Lärm, Gerüchen und Erschütterungen unter der bekannten Telefonnummer 0203 - 3052222 erreichbar ist.

Die Untere Immissionsschutzbehörde wird von Angelika Siepmann geleitet. Sie und ihre fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen aus dem Haus der Bezirksregierung Düsseldorf, waren zuvor bei den Staatlichen Umweltämtern tätig und verfügen über die notwendigen Fachkenntnisse, diese für die Stadtverwaltung neuen Aufgaben verantwortungsvoll zu lösen.

Die Büros der Unteren Immissionsschutzbehörde befinden sich in der 7. Etage des Rathauses. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Bereiches sind zu den üblichen Geschäftszeiten des Umweltamtes am Montag, Dienstag und Donnerstag, von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14 bis 15 Uhr, Freitag von 8.30 bis 12 Uhr, zu erreichen. Am Mittwoch bleibt die Behörde für den Besuchsverkehr geschlossen. Wie alle anderen Bereiche des Umweltamtes auch, kann die Untere Immissionsschutzbehörde über das Internet unter info@umweltamt.essen.de angeschrieben werden.

Die Anschrift der Unteren Immissionsschutzbehörde der Stadt Essen lautet:
Stadtverwaltung Essen
Umweltamt / Abt. 59-5-2
Untere Immissionsschutzbehörde
Rathaus Porscheplatz
45121 Essen
Telefon: 88-59588
Telefax  (0201)  88-59559.

Kontakt

Untere Immissionsschutzbehörde

Telefon
+49 (0)201 88 59588 (Hotline)
Fax
+49 (0)201 88 59559
E-Mail
uib@umweltamt.essen.de

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