Grundsätzlich muss zwischen Störungen durch Gewerbebetriebe und denen durch Privatpersonen unterschieden werden.
Bei Störungen durch Gewerbebetriebe an Werktagen ist vorrangig zuständig die Untere Immissionsschutzbehörde beim Umweltamt der Stadt Essen. Dies gilt insbesondere auch bei Staub- oder Gasimmissionen.
Weitere Informationen erhalten Sie über den nebenstehenden Link zum Immissionsschutz bei Gewerbebetrieben.
Störungen durch Privatpersonen können dem Sachgebiet Ortshygiene/Immissionsschutz beim Ordnungsamt der Stadt Essen angezeigt werden (siehe unten stehende Kontaktangaben).
Von großer Bedeutung für den Bereich der Störungen durch Privatpersonen sind der Schutz der Nachtruhe und der Gebrauch von Musik- und Tonwiedergabegeräten. Auszüge des Gesetzestextes sind über die nebenstehenden Links zu erhalten.
Nachbarschaftliche Störungen können aber auch durch den Gebrauch von Maschinen entstehen. Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung trifft hierzu nähere Regelungen.
Der besondere Schutz von Sonn- und Feiertagen ist auch im privaten Bereich zu beachten.
Neben diesen öffentlichen Regelungen bestehen bei Mietverhältnissen oder bei Eigentumswohnungen auch noch privatrechtliche, durch den Mietvertrag oder eine Hausordnung getroffene Bestimmungen (beispielsweise eine Mittagsruhezeit). Diese können nur privatrechtlich über den Vermieter oder die Eigentümergemeinschaft geltend gemacht werden. Bitte prüfen Sie daher auch die möglichen privatrechtlichen Schritte, bevor Sie einen Störungsfall dem Ordnungsamt anzeigen.
Bundesimmissionsschutzgesetz (Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge - Neufassung vom 26. September 2002 - BGBl. I Seite 3830 - in der zur Zeit gültigen Fassung)
Landesimmissionsschutzgesetz
(Gesetz zum Schutze vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen vom 18. März 1975 - GV. NRW. Seite 232 - in der zur Zeit gültigen Fassung)
Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung
(32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 29. August 2002 - BGBl. I Seite 3478 - in der zur Zeit gültigen Fassung)
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Essen vom
27. November 2002 - Amtsblatt der Stadt Essen
