Das Aufgabengebiet kann auch mit zwei Teilzeitkräften mit jeweils der Hälfte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit besetzt werden. In Abstimmung zwischen den Teilzeitkräften und der Abteilungsleitung muss eine Abdeckung der Kernarbeitszeiten sowie der einzelnen Aufgabenbestandteile sichergestellt werden. Die Arbeitszeitgestaltung von Teilzeitkräften muss die Nutzung eines gemeinsamen Arbeitsplatzes ermöglichen.
Zu Ihren Aufgabenschwerpunkten gehören:
- Mitarbeit in der Luftreinhalte- und Lärmminderungsplanung einschließlich der Bearbeitung von Einzelprojekten zur Luftreinhalte- und Lärmminderungsplanung
- Mitarbeit in integrierten Projekten zur Umweltplanung, Umweltbilanzierung, Datenerstellung und -bearbeitung
- Technische Fortschreibung, Aufbereitung und Analyse der Datenbestände zur Luftreinhaltung und Lärmminderung sowie Abschätzung der Luft- und Lärmbelastung mit Hilfe digitaler Werkzeuge
- Erstellung von Vorlagen für politische Gremien und Vertretung des Fachbereiches in den Gremien
- Monitoring und Berichtswesen zu Umweltprojekten und Organisation von Partizipationsprozessen
Das erwarten wir:
- Mindestens mit Bachelor abgeschlossenes Studium in einer der Fachrichtungen Bauingenieurwesen, Geographie, Umwelttechnik, Umweltwissenschaft oder einer vergleichbaren Fachrichtung
- Fachkenntnisse in den Bereichen Luftreinhaltung, Lärmminderung, Klima, Raumplanung und Mobilität
- Kenntnisse und Erfahrungen in interdisziplinären teamorientierten Arbeitstechniken und Kommunikationsprozessen
- Ausgeprägte Fähigkeit zu teamorientiertem und interdisziplinärem Arbeiten in Kooperation mit verschiedenen Sachgebieten des Umweltamtes und anderen städtischen Dienststellen sowie interkommunal