Das Aufgabengebiet kann auch mit zwei Teilzeitkräften mit jeweils der Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit besetzt werden. In Abstimmung zwischen den Teilzeitkräften und der Abteilungsleitung muss eine Abdeckung der Kernarbeitszeiten sowie der einzelnen Aufgabenbestandteile sichergestellt werden. Die Arbeitszeitgestaltung von Teilzeitkräften muss die Nutzung eines gemeinsamen Arbeitsplatzes ermöglichen.
Zu Ihren Aufgabenschwerpunkten gehören:
- Wahrnehmung der Bauherrentätigkeit und Vertretung städtischer Interessen bei Baumaßnahmen
- Feststellung notwendiger Arbeiten bzw. Erarbeitung von Planungszielen nach Abstimmung nutzerseitiger oder fachbereichsinterner Anforderungen
- Planung, Bauleitung und Abrechnung der Baumaßnahmen unter Berücksichtigung von Schnittstellen zu anderen Gewerken oder Fachämtern einschließlich Kostenschätzung nach DIN 276 und Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe sowie Erstellung von Ausschreibungen
- Qualitäts- und Kostenkontrollen bei extern vergebenen Planungen sowie Überwachung und Führung von Arbeiten externer Ingenieurbüros
Das erwarten wir:
- Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Versorgungstechnik bzw. Facility Management oder einer vergleichbaren Fachrichtung
- Kenntnisse fachspezifischer Vorschriften, Normen und Gesetzen sowie der VOB und der HOAI
- Erfahrungen in der Planung und Bauleitung auf dem Gebiet der Technischen Gebäudeausrüstung mit dem Schwerpunkt „Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik“ sowie in der Projektsteuerung mit externen Architektur- und Ingenieurbüros sind wünschenswert
- Gültige Fahrerlaubnis der Klasse B (alt: Klasse 3)
- Bereitschaft, gegen Aufwandsentschädigung, den eigenen Pkw für die Aufgabenerledigung einzusetzen