Das Aufgabengebiet kann auch mit zwei Teilzeitkräften mit jeweils der Hälfte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit besetzt werden.
Zu Ihren Aufgabenschwerpunkten gehören:
- Erstellung/Vorbereitung von Massenansätzen und Leistungsverzeichnissen, Baustellenüberwachung und Abrechnung von landschaftsgärtnerischen Arbeiten
- Bearbeitung von Aufbruchgenehmigungen, Kontrolle und Beaufsichtigung der Versorgungsträger*innen und deren Firmen sowie der Wiederherstellung von betroffenen Flächen
- Mitwirkung bei der Einsatzplanung der Mitarbeiter*innen im gärtnerischen Bereich
- Anwendung des Fachverfahrens pit-Kommunal für die Auftragsverwaltung
Das erwarten wir:
- Abgeschlossene Weiterbildung zum*zur Meister*in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau
- Kenntnisse im Garten- und Landschaftsbau (z.B. in der Pflege und Unterhaltung öffentlicher Freiflächen)
- Kenntnisse und sichere Anwendung der aktuellen technischen und verwaltungstechnischen Vorschriften, der VOB und VOL sowie der geltenden Sicherheitsbestimmungen im Landschaftsbau
- Erfahrungen in der baumschutzfachlichen Baubegleitung, insbesondere Kenntnisse in den maßgeblichen Regelwerken RAS LP 4 – Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil Landschaftspflege und der DIN 18920 –Vegetationstechnik im Landschaftsbau
- Kenntnisse im Umgang mit den MS-Office-Produkten
- Kenntnisse im Kommunal- und Vergaberecht sind wünschenswert
- Gültige Fahrerlaubnis Klasse B (alt: Klasse 3)
- Bereitschaft, gegen Aufwandentschädigung, den eigenen PKW für die Aufgabenerledigung einzusetzen