Bei einem bestehenden Beamtenverhältnis besteht unter Berücksichtigung der Laufbahnverordnung NRW die Möglichkeit, in ein Beamtenverhältnis übernommen zu werden. Gleichfalls besteht unter Berücksichtigung der Laufbahnverordnung NRW bei Interesse die Möglichkeit, der erstmaligen Begründung eines beamtenrechtlichen Dienstverhältnisses. Die Tätigkeit ist nach Bes.Gr. A 14 LBesO bewertet.
Das Aufgabengebiet kann auch mit zwei Teilzeitkräften mit jeweils der Hälfte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit besetzt werden. In Abstimmung mit der Abteilungsleitung muss eine Abdeckung der Kernarbeitszeiten sowie der einzelnen Aufgabengebiete sichergestellt werden.
Zu Ihren Aufgabenschwerpunkten gehören:
- Konzeptionelle Steuerung des Prozesses der „bedarfsgerechten Flächenentwicklung“ neuer Wohn-, Gewerbe- und Industrieflächen
- Amts-, geschäftsbereichs- und verwaltungsinterne Koordinierung von GIS- gestützten Standortuntersuchungen und Flächenauswahlverfahren
- Raumbeobachtung zur Steuerung der Stadtentwicklung (Flächenmonitoring, Leerstandserhebung)
- Steuerung und Beobachtung der Einzelhandelsentwicklung sowie Fortschreibung des Masterplans Einzelhandel
Das erwarten wir:
- Mindestens mit Diplom (Universität/TU/TH) bzw. Master (Universität/TU/TH) abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Raumplanung bzw. vergleichbarer Fachrichtung und die Befähigung für den höheren bautechnischen Dienst (Große Staatsprüfung)
- Mindestens zweijährige einschlägige Berufserfahrung
- Verwaltungs- und Führungspraxis sowie Erfahrung in der Steuerung von Arbeitsprozessen
- Kenntnisse im Bereich Städtebau und Baurecht sowie sichere Anwendung und Auslegung von Gesetzen und Vorschriften