Bei einem bestehenden Beamtenverhältnis besteht unter Berücksichtigung der Laufbahnverordnung NRW die Möglichkeit in ein Beamtenverhältnis übernommen zu werden. Die Tätigkeit ist nach der Bes.Gr. A 14 LBesO bewertet.
Das Aufgabengebiet kann auch mit zwei Teilzeitkräften mit jeweils der Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit besetzt werden. In Abstimmung zwischen den Teilzeitkräften und der Abteilungsleitung muss eine Abdeckung der Kernarbeitszeiten sowie der einzelnen Aufgabenbestandteile sichergestellt werden. Die Arbeitszeitgestaltung von Teilzeitkräften muss die Nutzung eines gemeinsamen Arbeitsplatzes ermöglichen.
Zu Ihren Aufgabenschwerpunkten gehören:
- Dienst- und Fachaufsicht über den aus drei Teams mit insgesamt ca. 30 Mitarbeitenden bestehenden Bereich Personalservice und Generelle Angelegenheiten für Beschäftigte
- Sicherstellung guter Kommunikations-, Informations- und Entscheidungsprozesse sowie Zusammenarbeit mit anderen Geschäfts- und Fachbereichen, den Personalvertretungsorganen und Austausch mit anderen Kommunen
- Optimierung organisatorischer Abläufe und Mitgestaltung des Digitalisierungsprozesses
- Erarbeitung genereller Verfahrensregelungen und Klärung von Grundsatzfragen des Arbeits- und Tarifrechts sowie Sicherstellung einer einheitlichen Sachbearbeitung
- Prozessvertretung vor den Arbeitsgerichten
Das erwarten wir:
- Abschluss zur / zum Bachelor of Laws / Arts (FHöV/HSPV), zur / zum Diplom Verwaltungswirt / in (FHöV/HSPV) (m/w/d), abgeschlossener Verwaltungslehrgang II oder
- abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich der Rechtswissenschaften (2. juristisches Staatexamen)
- Umfassende und breitgefächerte allgemeine Rechtskenntnisse
- Mindestens zweijährige Kenntnisse und arbeitspraktische Erfahrungen in der Anwendung und Auslegung gesetzlicher und tariflicher Bestimmungen des Arbeitsrechts
- Mindestens zweijährige Erfahrung in der arbeitsgerichtlichen Prozessvertretung
- Mindestens zweijährige praktische Erfahrung in der Mitarbeiterführung