Das Aufgabengebiet kann auch mit Teilzeitkräften mit der Hälfte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit besetzt werden.
Zu Ihren Aufgabenschwerpunkten gehören:
Betrieb und Unterhaltung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze:
- Schadensbeseitigung, Sofortmaßnahmen und Reinigungsarbeiten am Straßenkörper und Straßenzubehör
- Aufstellung und Wartung von Verkehrszeichen/-einrichtungen und sonstiger Straßenausstattung
- Durchführung des Straßenwinterdienstes auf Fußgängerverkehrsflächen
- Straßenkontrollen (zu Fuß, mit dem Rad oder dem Kraftfahrzeug)
Das erwarten wir:
- Abgeschlossene Berufsausbildung zum / zur Straßenwärter / in, Straßenbauer / in (m/w/d) oder Handwerker / in mit erfolgreich abgeschlossener mindestens dreijähriger Ausbildung in einem für den Straßenbetriebsdienst geeigneten anerkannten Ausbildungsberuf (Gärtner / in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau, Kanalbauer / in oder Rohrleitungsbauer / in (m/w/d))
- Gültige Fahrerlaubnis mindestens der Klasse C1
- Bewerber/innen (m/w/d), welche nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügen, sich jedoch eigenverantwortlich zum Erwerb der Führerscheinklasse C1 verpflichten (Kosten werden nicht übernommen), werden bis zum Vorliegen der erforderlichen Fahrerlaubnis befristet eingestellt
- Hohes Maß an Leistungs- und Einsatzbereitschaft (Einsatz auch außerhalb der Regelarbeitszeit)
- Körperliche Eignung und Belastbarkeit für den handwerklichen Einsatz im Verkehrsraum bei jeder Witterung
- Ausgeprägte Teamfähigkeit