Bei einem bestehenden Beamtenverhältnis besteht unter Berücksichtigung der Laufbahnverordnung NRW die Möglichkeit in ein Beamtenverhältnis übernommen zu werden. Die Tätigkeit ist nach Bes.Gr. A 14 LBesO bewertet.
Zu Ihren Aufgabenschwerpunkten gehören:
- Dienst- und Fachaufsicht über ca. 130 Mitarbeiter*innen
- Analyse, Optimierung und Steuerung der Arbeitsprozesse in der Abteilung sowie kundenorientierte Weiterentwicklung der Abteilung
- Vertretung der Stadt Essen vor dem Verwaltungsgericht
- Vertretung der kommunalen Ausländerbehörde in Ausschüssen des Rates, interkulturellen Arbeitsgruppen, auf regionalen und überregionalen Fachtagungen sowie Sitzungen als Teilnehmende*r oder als Referent*in (einschließlich einer Ergebnisbewertung und einer Ausarbeitung von Handlungsanweisungen für die Sachgebiete)
Das erwarten wir:
- Abgeschlossenes Studium zum*zur Bachelor of Laws / Arts (FHöV/HSPV) oder Diplom- Verwaltungswirt*in (FHöV/HSPV) (m/w/d) jeweils der Fachrichtung Kommunalverwaltung bzw. abgeschlossener Verwaltungslehrgang II oder
- Abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften (2. juristisches Staatsexamen)
- Teilnahme an der modularen Qualifizierung am Studieninstitut Essen
- Mindestens zweijährige Führungserfahrung
- Kenntnisse der ausländerrechtlichen Vorschriften sind wünschenswert bzw. die Bereitschaft sich diese kurzfristig anzueignen
- Kenntnisse des Verwaltungsverfahrensgesetzes und der Verwaltungsgerichtsordnung
- Kenntnisse und praktische Erfahrungen in der Organisationsentwicklung sind wünschenswert
- Belastbarkeit, Leistungsbereitschaft und konzeptionelles Arbeiten