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Grundstückseigentümer*innen, die ihren Garten mit Frischwasser bewässern, können auf Antrag für das als Gießwasser benutzte Frischwasser von den Schmutzwassergebühren befreit werden.


Allgemeine Informationen zu Gartenwasserzählern

Die Schmutzwassergebühren werden von der Stadt Essen standardmäßig für das gesamte Leitungswasser (Frischwasserbezug) erhoben, das vom normalen Hauswasserzähler erfasst wird. Wenn Sie Leitungswasser zur Gartenbewässerung oder zum Rasensprengen nutzen, versickert es jedoch im Boden statt in die Kanalisation zu fließen. Mit einem Gartenwasserzähler kann dieses Wasser gemessen und auf Antrag von der gesamten gelieferten Wassermenge, die die Grundlage der Schmutzwassergebühren darstellt, abgezogen werden. Viele Eigentümer überschätzen ihren Gießwasserbedarf. Bitte bedenken Sie, dass erst eintausend Liter einen Kubikmeter ergeben (zur Verdeutlichung: dies sind einhundert Zehn-Liter-Gießkannen). Pro nachweislich nicht wieder der Kanalisation zugeleitetem Kubikmeter Wasser ergibt sich eine Ersparnis von derzeit 3,58 Euro. 

Was muss ich bei einem Gartenwasserzähler beachten?

Die nicht der Kanalisation zugeleiteten Wassermengen müssen über einen fest installierten (analoger Zähler wird empfohlen) Zwischenzähler nachgewiesen werden. Einen Zwischenzähler können Sie im Fachhandel erwerben. Dieser muss nicht geeicht sein. Der Einbau, das Ablesen sowie die Übermittlung der Werte an die Stadt Essen liegen in Ihrer Verantwortung. Die Stadtwerke Essen sind an dem ganzen Vorgang nicht beteiligt. 

Nach Ersteinbau (einmalig)

Den Ersteinbau eines Zwischenzählers für die Gartenbewässerung müssen Sie bei der Stadt Essen anzeigen. Nutzen Sie dazu bitte unser Kontaktformular oder senden Sie eine E-Mail an steueramt@essen.de. Für die Anzeige benötigen Sie

  • die Einheitswertnummer Ihres Grundstückes,
  • ein Foto von dem Zählerstand des installierten Zwischenzählers und
  • die Angabe über das Datum der Inbetriebnahme.
  • Sollten Sie nicht die Eigentümerin oder der Eigentümer des Grundstücks sein, dann benötigen Sie eine Vollmacht.

Nach Abschluss der Gartensaison (jährlich)

Nach Abschluss der Gartensaison, also ca. Ende Oktober/Anfang November, übermitteln Sie der Stadt Essen den Zählerstand Ihres Zwischenzählers. Bitte nutzen Sie dazu das Kontaktformular oder senden Sie eine E-Mail an steueramt@essen.de.

Für die Anzeige benötigen Sie

  • die Einheitswertnummer des Grundstückes,
  • ein Foto des Zählerstandes des installierten Zwischenzählers und
  • die Angabe über das Datum der Ablesung.

Die sich daraus ergebende Differenz (im Garten versickertes Wasser) wird dann bei den Schmutzwassergebühren des Folgejahres im Grundbesitzabgabenbescheid mindernd berücksichtigt. 

Die erforderlichen Schritte noch einmal zusammengefasst: 

1. Kauf eines handelsüblichen Zwischenzählers
2. Einbau 
3. Anzeige beim Stadtsteueramt über die Installation
4. Jährliches Ablesen des Zwischenzählers nach Ende der Gartensaison
5. Jährliche Übermittlung des Zählerstandes an das Stadtsteueramt 
6. Der Grundbesitzabgabenbescheid des Folgejahres enthält die reduzierte Schmutzwassermenge 



Zwischenzähler für die Entnahmestelle der Gartenbewässerung ca. 30,00 € zzgl. evtl. anfallender Einbaukosten des festinstallierten Zählers.