Bildungsgutscheine
Für die Essener Schulen stehen insgesamt rund 7.200 Bildungsgutscheine zur Verfügung. Die Hälfte davon wurde Anfang Januar 2022 nach Schülerzahlen an die Schulen verteilt. Schulen, die weitere Gutscheine benötigen, werden gebeten, ihren Bedarf bis Ende Februar unter bildungsgutscheine@schulen.essen.de mitzuteilen.
Die Schulen verteilen die Gutscheine in eigenem Ermessen an Schülerinnen und Schüler, die zusätzliche Unterstützung beim Lernen benötigen. Die Schulen werden gebeten, die Schülerinnen und Schüler auf die Anbieterliste und die Handreichung zum Thema "Nachhilfe und Lernförderung" (pdf, 247 kB)
hinzuweisen.
Das Ministerium für Schule und Bildung bietet auf eine Reihe von Fragen rund um die Bildungsgutscheine Antworten an.
Das Schulbudget
Im Zuge der Landesförderung "Extra-Geld" erhalten die Schulen Mittel, um schulbezogene Maßnahmen zur Beseitigung der pandemiebedingten Defizite umzusetzen.
Als Beispiele für solche Maßnahmen nennt das Ministerium für Schule und Bildung:
- Besuche außerschulischer Lernorte,
- Aktivitäten, die das Miteinander-Lernen stärken (z.B. mit Unterstützung von Dienstleistern),
- ergänzende Lernförderung durch externe Dienstleister,
- die Anschaffung von Fördermaterialien,
- den Kauf von Lizenzen für digitale Förderprogramme, oder auch
- die Förderung von Projekten wie "Schüler helfen Schülern"
Weitere Hinweise zur Verwendung der Mittel finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Schule und Bildung.
Über die konkrete Verwendung der Mittel entscheidet die Schule eigenständig im vorgegebenen Rahmen!
Ein Verwendungsnachweis für Maßnahmen und Anschaffungen im Rahmen des Schulbudgets ist bis spätestens 31.03.2023 beim Fachbereich Schule der Stadt Essen einzureichen.
Hier finden Sie die Vorlage für den Verwendungsnachweis (pdf, 80 kB)
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Das Schulträgerbudget
Bis zum 30.01.2022 konnten anerkannte Träger der Jugendhilfe in Kooperation mit Schulen Mittel aus dem Schulträgerbudget für sozialpädagogische Projekte an Schulen beantragen. Der Fachbereich Schule hat in diesem Rahmen insgesamt rund 800.000 Euro bewilligt.
Für Maßnahmen, für die eine Förderung aus dem Schulträgerbudget bewilligt wurde, muss nach Abschluss der Maßnahme, spätestens aber bis März 2023, ein Verwendungsnachweis vorgelegt werden. Hier finden Sie eine Vorlage für den Verwendungsnachweis (pdf, 87 kB)
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Die Antragsfrist ist abgelaufen, es können keine weiteren Anträge für Mittel aus dem Schulträgerbudget gestellt werden.
Das Jugendamt der Stadt Essen kann unter bestimmten Umständen ebenfalls schulische Projekte aus Mitteln des Programms "Aufholen nach Corona" finanzieren. Nähere Informationen erhalten Sie hier.
Ferienprogramme / Extra-Zeit zum Lernen
Um Ihre Schüler*innen beim Aufholen ihrer pandemiebedingten Defizite zu unterstützen, können Sie an Ihrer Schule in den Ferien oder ggf. auch im Anschluss an den Unterricht Lernangebote einrichten. Diese können Sie entweder selbstständig organisieren oder in Kooperation mit externen Trägern durchführen.
Zur Finanzierung solcher Angebote können Sie entweder auf Ihr Schulbudget zurückgreifen oder die Landesförderung "Extra-Zeit zum Lernen" nutzen. Weitere Informationen zu dieser Förderung finden Sie unter www.schulministerium.nrw/extra-zeit.
Für Ferienprogramme im Rahmen der Landesförderung "Extra-Zeit zum Lernen" kann der Fachbereich Schule der Stadt Essen für anerkannte Träger der Jugendhilfe auf Antrag den Eigenanteil und die Antragstellung übernehmen. Anerkannte Träger der Jugendhilfe können sich hierzu mit dem Betreff "Extra-Zeit zum Lernen" per E-Mail an den Fachbereich Schule wenden.
Bitte beachten Sie, dass Ferienprogramme, die in schulischen Räumlichkeiten durchgeführt werden sollen, mindestens sechs Wochen vor Ferienbeginn beim Fachbereich Schule der Stadt Essen angemeldet werden müssen!
Weitere Informationen zur Schulraumnutzung in den Ferien erhalten Sie hier.
Der Fachbereich Schule kann für Ferienprogramme schulische Räumlichkeiten unentgeltlich zur Verfügung stellen, sofern die Angebote für die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen kostenlos sind.
Die Regionale Schulberatungsstelle
Die Regionale Schulberatungsstelle bietet Schulen schülerbezogene Beratung, Coaching, Supervision und kollegiale Fallberatung sowie Angebote im Bereich Fortbildung und Schulentwicklung. Sie kann zudem Hinweise und Ratschläge zum Umgang mit den durch die Pandemie verursachten besonderen Belastungen im Schulalltag geben.
Weitere Informationen finden Sie unter www.schulberatung.essen.de.