Coronavirus: Hilfestellung für Künstlerinnen und Künstler sowie Selbständige aus der Kultur- und Kreativwirtschaft

Alle aktuellen Entwicklungen rund um das Coronavirus in Essen finden Sie auf der Coronavirus Themenseite. Dort finden Sie die aktuelle Regeln und Einschränkungen im öffentlichen Leben und die FAQ des Ordnungsamtes zu den geltenden Corona-Regelungen. Weitere Fragen können Bürger*innen per E-Mail an faq@ordnungsamt.essen.de an das Ordnungsamt senden.

Die nachfolgenden Informationen sollen Künstler*innen und Selbständigen aus der Kultur- und Kreativwirtschaft als Handreichung dienen.

Unterstützung für die Kultur- und Kreativwirtschaft in der Corona Krise durch die Stadt Essen, das Land NRW und den Bund:

Bund und Land
Das gemeinsame Angebot der Überbrückungshilfe von Bund und Ländern bietet finanzielle Unterstützung für kleine und mittelständische Unternehmen, Selbstständige sowie gemeinnützige Organisationen. Sie hilft, Umsatzrückgänge während der Corona-Krise abzumildern. Weitere Informationen:
Maßnahmen-Überblick der Bundesregierung der Hilfen für Künstler und Kreative
Pressemeldung "Außerordentliche Wirtschaftshilfe November – Details der Hilfen stehen" vom 05.11.2020
Fragen und Antworten zur Außerordentliche Wirtschaftshilfe - Novemberhilfe
Plattform der Überbrückungshilfe

Mit dem Konjunkturprogramm für den Kultur- und Medienbereich "NEUSTART KULTUR" hatte die Bundesregierung ein milliardenschweres Rettungs- und Zukunftsprogramm für den Kultur- und Medienbereich aufgelegt. Antragsberechtigte Einrichtungen oder Akteure konnten über Fördermöglichkeiten bei den Bundeskulturfonds abrufen.
Weitere Informationen zum Programm "Neustart Kultur".

Stadt Essen

Die Stadt Essen geht mit dem Corona Sonderfonds Kultur in die zweite Förderrunde 2022. In engem Dialog mit den Essener Kulturschaffenden wird diese wichtige Maßnahme fortgesetzt. Die Pandemie ist nicht vorbei, aber die Kunst steht nicht still. Die Förderung nimmt Impulse aus der Szene auf und ermöglicht den Erhalt von Strukturen, unterstützt neue Perspektiven und bietet in Form von Stipendien Raum für ergebnisoffene Prozesse.

Der Essener Corona Sonderfonds Kultur hat bereits in den vergangenen zwei Jahren zur Abmilderung der pandemiebedingten Auswirkungen im Kulturbereich und zum Erhalt der freien Kunst- und Kulturszene beigetragen. Auch im Jahr 2022 wurde erneut ein Corona Sonderfonds Kultur mit einem Gesamtfördervolumen von 500.000 Euro beschlossen, der zur Bewältigung der Folgen durch die Corona-Krise im Jahr 2022 vorgesehen ist. Fördermittel der zweiten Förderrunde können allerdings bis zum 31. März 2023 ausgegeben werden.

Informationen zu Kulturfördermöglichkeiten finden Sie auf der Seite: Fördermöglichkeiten für Kreative und Kulturschaffende

Weitere Hilfestellungen für Künstlerinnen, Künstler und Selbständige aus der Kultur- und Kreativwirtschaft:

Soforthilfen und Nothilfefonds
Die Deutsche Orchester-Stiftung bittet um Solidarität für die freiberuflichen Musiker*innen in Deutschland und zahlt mit dem eingerichteten Nothilfefonds eine einheitliche Unterstützung von 600 € für jeden bewilligten Antrag aus.
Weitere Informationen

Über die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL) können Inhaberinnen und Innhaber eines Wahrnehmungsvertrags aus der freien Szene eine einmalige Soforthilfe in Höhe von 250 Euro beantragen, wenn sie durch virusbedingte Veranstaltungsabsagen Honorarausfälle erlitten haben. Betroffene wenden sich zur Beantragung bitte direkt an die GVL.
Zuwendungsrichtlinien der GVL

Die Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA) stellt 50.000 Euro zur solidarischen Unterstützung von durch die Corona-Krise in Not geratenen Theaterschaffenden mit Wohnsitz und Arbeitsort in Deutschland zur Verfügung. Das gilt auch für Theaterschaffende, die nicht Mitglied der GDBA sind.
Pressemitteilung: Corona – Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger leistet Sofortnothilfe vom 19.03.2020

Aussetzung und Herabsetzung von Steuerzahlungen
Auf Antrag können laufende Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer herabgesetzt oder ausgesetzt werden. Fällige Steuerzahlungen lassen sich stunden, Säumniszuschläge können erlassen werden. Auf Vollstreckungsmaßnahmen kann vorübergehend ebenso verzichtet werden. Bitte nehmen Sie dazu Kontakt zu Ihrem zuständigen Finanzamt auf.
Finanzamt Essen-Süd
Finanzamt Essen-NordOst
Weitere Informationen zu der Gewerbesteuer und der Vergnügungssteuer finden Sie in der Pressemeldung vom 16.03.2020:
Coronavirus: Stadt Essen unterstützt örtliche Betriebe – Gewerbesteuer und Vergnügungssteuer werden herabgesetzt

Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereitet eine gesetzliche Regelung zur Aussetzung der Insolvenzantragspflicht vor, um Unternehmen zu schützen, die infolge der Corona-Epidemie in eine finanzielle Schieflage geraten.
Pressemitteilungen vom 16.03.2020

Entschädigung bei Verdienstausfall durch Quarantäne
Wer auf Grund des Coronavirus offiziell unter Quarantäne gestellt wird, einem Tätigkeitsverbot unterliegt und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, kann über den Landschaftsverband Rheinland (LVR) eine Entschädigung beantragen. Nach dem Infektionsschutzgesetz erhalten auch Selbstständige und Freiberufler den Verdienstausfall ersetzt. Grundlage der Berechnung der Entschädigung ist der letzte vorliegende Einkommenssteuerbescheid. Die Beiträge zur Rentenversicherung und Krankenversicherung übernimmt das entschädigungspflichtige Land (§ 57 IfSG). Wer nicht der Versicherungspflicht unterliegt, kann eine Erstattung der Aufwendungen dafür beantragen (§ 58 IfSG). Die Anträge sind innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Tätigkeitsunterbrechung oder dem Ende der Quarantäne bei dem zuständigen Landschaftsverband zu stellen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Pressemeldung "Landschaftsverbände entschädigen Verdienstausfälle, wenn Quarantäne angeordnet worden ist" vom 10.03.2020

Kurzarbeitergeld
Unternehmen mit mindestens einem Mitarbeiter bzw. einer Mitarbeiterin können Kurzarbeitergeld beantragen. Beim Kurzarbeitergeld übernimmt die Bundesagentur für Arbeit 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, wenn eine Firma ihre Beschäftigten in Kurzarbeit schickt. Den Arbeitgeber sollen außerdem die Sozialbeiträge für die ausgefallenen Arbeitsstunden erstattet werden. Arbeitgeber können Kurzarbeitergeld beantragen, mindestens 10% der Belegschaft von einem erheblichen Arbeitsausfall betroffen ist. Die Maßnahme soll Unternehmen helfen, bei eingebrochenem Geschäft Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen zu halten. Achtung: Kurzarbeitergeld gibt es nicht für geringfügig Beschäftigte! Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.

Arbeitslosengeld II
Selbständige oder Freiberufler, die ihren Lebensunterhalt nicht bzw. nicht mehr aus den Gewinnen der Geschäftstätigkeit bestreiten können, können einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II als ergänzende Leistung zum Lebensunterhalt haben. Um diese Leistungen schnell und unbürokratisch zugänglich zu machen, werden die Zugangsvoraussetzungen für die nächsten Monate deutlich erleichtert. Das vorhandene Vermögen muss, solange es nicht erheblich ist, nicht angetastet werden, die komplexe Vermögensprüfung entfällt. Der Verbleib in der Wohnung wird gesichert und der Kinderzuschlag für Familien, die neu in den Einkommensbereich der Leistung kommen, wird zeitlich befristet umgestaltet. Wenn Sie noch nie oder länger als sechs Monate kein Arbeitslosengeld II ("Hartz IV") bezogen haben, ist der zentrale Neukundenbereich am Berliner Platz 10 für Sie zuständig. Um das Ansteckungsrisiko für Publikum und Mitarbeitende zu verringern, bleiben die Geschäftsstellen des JobCenters Essen bis auf weiteres für den persönlichen Kontakt geschlossen.
Informationen des JobCenters Essen und Kontaktmöglichkeiten
Informationen zu dem "Sozialschutz-Paket" und "Leistungen der Grundsicherung" der Bundesagentur für Arbeit

Zinssubventionierte Liquiditätsdarlehen
Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt werden. Hierbei kommt der KfW die Aufgabe zu, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern. Die KfW wird dazu die folgenden bestehenden Kreditprogramme auf dem Weg der Bankdurchleitung sowie im Rahmen von Konsortialfinanzierungen nutzen und dort die Zugangsbedingungen und Konditionen für Unternehmen verbessern. Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler, die eine Finanzierung aus den Programmen der KfW nutzen möchten, wenden sich bitte an ihre Hausbank bzw. an Finanzierungspartner, die KfW-Kredite durchleiten.
KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen

Zahlungen von Beiträgen zu Sozialversicherung
Künstler und Publizisten, die in der Künstlersozialkasse versichert sind, können eine Änderungsmitteilung darüber machen, dass sich ihr Arbeitseinkommen ändert.
Formular der KSK zur Änderung des Arbeitseinkommens
Youtube-Video "Künstlersozialkasse - 3 Tipps, um Geld zu sparen"

Ausfallhonorare
Ob vom Auftraggeber ein Ausfallhonorar gezahlt wird, hängt von den individuellen Vertragsbedingungen ab. Auch mündlich oder per SMS/WhatsApp geschlossene Vereinbarungen sind wirksam. Bei dem Abschluss neuer Verträge sollte darauf geachtet werden, dass es Regelungen über Ausfallhonorare gibt. Sind für ein Projekt bereits Teilleistungen erbracht, besteht zumindest anteilig Anspruch auf das Honorar.

Beratungsförderung für Freiberuflerinnen und Freiberufler
Das Bundeswirtschaftsministerium fördert ab sofort Beratungen für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler*innen bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro ohne Eigenanteil. Die verbesserten Förderkonditionen für die Inanspruchnahme professioneller Beratungsleistungen gelten befristet bis Ende 2020.
Weitere Informationen

Plattformen
Auf der Plattform https://helfen.gemeinsamdadurch.de der Sparkasse Essen können mithilfe von Gutscheinen potenzielle bzw. künftige Besucherinnen und Besucher frühzeitig ihr Interesse bekunden und gleichzeitig Zahlungen leisten.

Ein Team aus Informatikstudierenden an der Universität Potsdam hat aufgrund der Corona-Krise die Plattform www.soliticket.de auf die Beine gestellt, mit der sie Kulturbetrieben durch die Krise helfen möchten. Das Projekt ist gemeinnützig. Dort können sich Veranstalter und sonstige Kulturbetriebe, die jetzt aufgrund der Maßnahmen gegen die Corona-Epidemie schließen oder Veranstaltungen absagen mussten, sich registrieren und dann „Soli-Tickets“ verkaufen. Schnell, einfach und kostenlos erhalten die Veranstalter für jede Veranstaltung, die Sie eintragen einen Web-Shop, über den Unterstützer dann spenden bzw. Geld schenken können. Die Betreiber nehmen dabei keinen Anteil.

Weitere Informationen und Hinweise:

Die Maßnahmen der Bundesregierung im Überblick

Infomationsübersicht des Bundesverbandes der Kultur- und Kreativwirtschaft Deutschland e.V. "Kreative Deutschland"
Dort werden sämtliche Soforthilfen und Unterstützungsangebote, die Kultur- und Kreativschaffende aktuell in Anspruch nehmen können gesammelt und aktualisiert.

Pressemitteilungen, Newsletter zum Thema Corona und die kulturpolitischen Wochenreporte des Deutschen Kulturates

Corona-Informationen des Kulturrates NRW

Handreichung für die Unterstützung selbständiger und freier Kulturschaffender des Verbandes für Schriftstellerinnen Schriftsteller (ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft)

Informationen des Kompetenzzentrums Kultur- und Kreativwirtschaft des Bundes

Coronavirus-Infoservice der EWG - Essener Wirtschafts- förderungsgesellschaft mbH

Aktuelle Informationen der GEMA
Informationen zu GEMA-Gutschriften bei Schließungen von Betrieben

Finanzielle Nothilfe der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten mbH (GVL)

Informationen des Bundesverbands Schauspiel für Bühnenkünstler

Informationen der deutschen Orchestervereinigung

Alle Angaben in diesem Beitrag sind nicht rechtsverbindlich.

Hinweise zu weiteren Informationsquellen nehmen wir gerne hier auf.

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