Künstlerischer Wettbewerb am Ehrenzeller Platz

Allgemeine Bedingungen und Fristen

Die Ausschreibung beginnt am 01.04.2021 und endet am 31.05.2021

1. Teilnahme

Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos.

Es kann daran jede Person teilnehmen, die zum Start des Wettbewerbes das Mindestalter von 18 Jahren erreicht hat. Ein Entwurf kann aber auch von einer Gruppe eingereicht werden.

Um teilzunehmen, müssen die Teilnehmer*innen sorgfältig das Teilnahmeformular ausfüllen und die angeforderten Dateien und Materialien hochladen, die unter dem Wettbewerb aufgeführt sind.

Mit der Teilnahme akzeptieren die Teilnehmer*innen die allgemeinen Bedingungen des Wettbewerbs.

2. Kriterien

- Von der Gestaltung größerer Flächen in einer einzigen Farbe ist abzusehen, da diese Stellen erfahrungsgemäß häufiger wieder übersprüht werden.

- Arbeiten, die feindselige, diskriminierende oder unangemessene Inhalte sowie menschenrechtsverletzende, politische oder sexistische Parolen oder Darstellungen aufweisen, werden nicht zu dem Wettbewerb zugelassen.

- Werbung ist nicht gestattet.

- Künstler*innen müssen in NRW wohnhaft sein.

- Alle Flächen sollen komplett gestaltet werden.

- Die Technik der Bearbeitung soll auf Dauerhaftigkeit angelegt sein, sodass das Werk viele Jahre Bestand hat.

- Das Thema ist erfüllt.

- Die zu gestaltenden Flächen sollen ein Gesamtbild zusammen mit den Bodenmarkierungen ergeben.

3. Wettbewerb

Die Auswahl der/des Gewinner*in erfolgt über eine Bürgerbeteiligung. Um in die Auswahl zu kommen wird vorher geprüft, ob die vorgegebenen Kriterien erfüllt sind.

Es gibt nur eine*n Gewinner*in bzw. ein Team, der/die/das den Auftrag zur Umsetzung erhält. Die Pauschale für die Umsetzung beträgt 8.500 €. Mit der Entgegennahme des Gewinns verpflichtet sich der/die Gewinner*in bzw. das Gewinner-Team, das eingereichte Konzept umzusetzen. Die Umsetzung muss bis zum 31.12.2021 erfolgen.

Alle eingereichten Entwürfe bzw. Konzepte werden, sofern sie die Kriterien erfüllen, zudem über die Website der Stadt Essen und anderen Medien veröffentlicht.

4. Einreichung

Der Ausrichter des Wettbewerbs ist berechtigt, Konzeptionen bzw. Entwürfe, die nicht den Kriterien und Vorgaben entsprechen, aus dem Wettbewerb auszuschließen.

Jede*r Teilnehmer*in darf nur eine (1) Bewerbung einreichen.

5. Rechte

Die Teilnehmer*innen selbst haften für die Inhalte ihrer Arbeiten. Im Falle von Plagiaten trägt der Ausrichter des Wettbewerbs keine Verantwortung.

Verzicht auf Urheberrecht: Bei erforderlichen Betoninstandsetzungsarbeiten an den Flächen besteht kein Anspruch auf Erhaltung der Kunstwerke. Ansprüche auf Urheberrecht können nicht geltend gemacht werden.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

6. Umsetzung

Die Bänke werden während der Umgestaltung abgebaut sein.

Das Bauwerk, speziell die Betonflächen darf nicht beschädigt werden.

Die Bauwerksprüfung darf durch den Anstrich nicht behindert werden.

Es dürfen keine Gerüste am Bauwerk befestigt werden.

Es ist nicht gestattet Werbetafeln anzubringen.

Die Beschichtung muss starr aushärten.

Ein Graffitischutz wird nach Abschluss der Gestaltung von einer Spezialfirma aufgetragen. Diese wird vom Auslober beauftragt.

Die Flächen werden sauber und ordentlich hinterlassen.

7. Informationen zum Umfeld

In 2021 wird der angrenzende Ehrenzeller Grünzug neu gestaltet.

Auf dem Ehrenzeller Platz befindet sich eine orangefarbene Lagerbox (siehe Fotos). Sie ist durch die Farbe ein sichtbares Erkennungsmerkmal. Die Stromkästen sind ebenfalls orange. Diese können, müssen aber nicht bemalt werden.

Im Rahmen eines künstlerischen Fassadenprogramms ist ein Leuchtturm an einem Haus in unmittelbarer Nähe aufgemalt (Sursstraße. 1).

Kontakt

Stadt Essen

Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement

FB 68-3-3

Lindenallee 6-8

45121 Essen

Fragen zum Wettbewerb beantwortet

Ricarda Fischer:

0201 88-68346 oder 0201 88-51888

ricarda.fischer@amt68.essen.de

Dieser Wettbewerb wird gefördert durch Städtebaufördermittel:

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