Die Durchführung eines freiraumplanerischen Wettbewerbs bot deutliche Vorteile bei der fairen, transparenten und rechtssicheren Vergabe von Planungsleistungen. Da die am Wettbewerb teilnehmenden Planungsbüros ihre Leistungen mit der Perspektive einer späteren Beauftragung in der Regel kostenlos erbringen, unterliegen Wettbewerbsverfahren ausgewogenen Regularien, die auf einigen wenigen Prinzipien basieren. Unter anderem sind die Aspekte der Gleichbehandlung aller Teilnehmer*innen, die klare und eindeutige Aufgabenstellung, angemessene Preisgelder, sowie ein kompetentes Preisgericht wichtige Bestandteile.
Im Rahmen des formal geregelten Wettbewerbsverfahrens waren für interessierte Bürger*innen einzelne Möglichkeiten zur Information und Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen. Im Fokus standen grundsätzliche Fragestellungen, deren Klärung Grundlage der Aufgabenstellung und nicht ihrer spezifischen Lösung sein sollte. Daher wurde zur Neugestaltung des Weberplatz die Öffentlichkeitsbeteiligung frühzeitig durchgeführt. Dadurch wurden die gewonnen Aspekte nach reiflicher Abwägung mit anderen gesammelten Belangen ein wichtiger Bestandteil der Wettbewerbsunterlagen. Nach Abschluss des Verfahrens und Auswahl eines Siegerentwurfs durch eine Jury erfolgte eine öffentliche Ausstellung aller eingereichten Konzepte. Neben den Arbeiten der Planungsbüros wurden hier auch die Gründe für das jeweilige Abschneiden der Konzepte im Wettbewerbsverfahren veröffentlicht.