Landes- und Regionalplanung

Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP)

Auf regionaler Ebene kooperieren bereits seit vielen Jahren die elf kreisfreien Städte des Ruhrgebietes unter dem Namen „Städteregion Ruhr 2030“ hinsichtlich verschiedener Themen der Raumentwicklung miteinander. Aus der Mitte der Städteregion haben sich am 20. Oktober 2005 die sechs Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen mit dem Abschluss einer öffentlich rechtlichen Vereinbarung zu einer Planungsgemeinschaft zusammengeschlossen und in fünf Jahren planerischer Zusammenarbeit den ersten Regionalen Flächennutzungsplan aufgestellt, der am 3. Mai 2010 wirksam geworden ist.

Der Regionale Flächennutzungsplan ist ein Planungsinstrument zur Bündelung der beiden Planungsebenen des Regionalplans und des Flächennutzungsplans. Der Stadt Essen kommt in diesem Zusammenhang in ihrer Funktion als Geschäftsstelle eine besondere Bedeutung zu. Sie bündelt die Planungsaktivitäten der sechs Städte und koordiniert die einzelnen Verfahrensschritte der Änderungsverfahren.

Eine zentrale Aufgabe des RFNPs ist die bedarfsgerechte Koordination und Steuerung der Wohnbau- und Wirtschaftsflächenentwicklung. Im dicht besiedelten Ballungsraum sind darüber hinaus der Erhalt und die Entwicklung eines zusammenhängenden Freiraumsystems weitere grundlegende Aufgaben. In seiner Funktion als Landschaftsrahmenplan schafft der RFNP die Voraussetzung für die Ausweisung von Schutzgebietsflächen. Eine weitere wichtige Aufgabe ist die Flächenbereitstellung für Hauptverkehrsstraßen und regionalbedeutsame Standorte der technischen Infrastruktur. Dies alles trägt wesentlich zur Steigerung der Qualität des Planungsraumes als Lebens-, Wirtschafts- und Arbeitsstandort bei. Mit seinen Flächenausweisungen schafft der RFNP die Voraussetzung für eine zukunftsfähige Entwicklung der Region.

Regionalplan Ruhr

Durch die Neuordnung der Regionalplanungskompetenzen im Ruhrgebiet stellt der Regionalverband Ruhr (RVR) gegenwärtig einen neuen, einheitlichen Regionalplan für die Metropole Ruhr auf, der auch das Plangebiet des RFNPs umfasst.

Bis zur Beschlussfassung des neuen Regionalplans Ruhr bleibt die Planungsgemeinschaft befugt, Änderungen zum RFNP durchzuführen. Danach entfällt der regionalplanerische Teil des RFNP, der flächennutzungsplanerische Teil wird als Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der sechs Städte fortbestehen. Der Beschluss der sechs Räte darüber macht den Willen zur Fortsetzung der vor einigen Jahren begonnenen regionalen Kooperation in der Städteregion Ruhr deutlich. Der RFNP / GFNP ist beispielgebend für die regionale Kooperation in der Städteregion Ruhr.

Regionaler Flächennutzungsplan / Geschäftsstelle, Beteiligung an Bauleitplanverfahren anderer Kommunen, Interkommunale Projekte (Umwelt und Freiraum), Leitung

Frau Mollen, Birgit

Regionaler Flächennutzungsplan / Geschäftsstelle, Beteiligung an Bauleitplanverfahren anderer Kommunen, Interkommunale Projekte (Umwelt und Freiraum)

Frau Benning, Jaqueline
Frau Frank, Sabine
Frau Liesegang, Carola
Frau Schauermann, Barbara

Regionaler Flächennutzungsplan / Geschäftsstelle, Beteiligung an Bauleitplanverfahren anderer Kommunen, Interkommunale Projekte (Umwelt und Freiraum), Leitung

Frau Mollen, Birgit

Regionaler Flächennutzungsplan / Geschäftsstelle, Beteiligung an Bauleitplanverfahren anderer Kommunen, Interkommunale Projekte (Umwelt und Freiraum)

Frau Benning, Jaqueline
Frau Frank, Sabine
Frau Liesegang, Carola
Frau Schauermann, Barbara
© 2023 Stadt Essen