Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist als Behörde des Landes Nordrhein-Westfalen ein selbständiges, unabhängiges und an keinerlei Weisungen gebundenes Kollegialgremium. Seine sachverständigen und marktkundigen, ehrenamtlich tätigen Mitglieder sind auf die Dauer von fünf Jahren von der Bezirksregierung bestellt.
Im Wesentlichen sind dem Gutachterausschuss folgende Aufgaben zugewiesen:
- Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert unbebauter und bebauter Grundstücke sowie Rechte Dritter an Grundstücken
- Erstattung von Gutachten über die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust und die Entschädigung für andere Vermögensnachteile
- Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
- Ermittlung der Bodenrichtwerte
- Ermittlung der sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten
Der Gutachterausschuss bedient sich einer Geschäftsstelle, die in Essen organisatorisch beim Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement eingegliedert ist.
Weitere Informationen zum Gutachterausschuss erhalten Sie auf der Internetseite des Gutachterausschusses.