Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Essen

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte ist als Behörde des Landes Nordrhein-Westfalen ein selbständiges, unabhängiges und an keinerlei Weisungen gebundenes Kollegialgremium. Seine sachverständigen und marktkundigen, ehrenamtlich tätigen Mitglieder sind auf die Dauer von fünf Jahren von der Bezirksregierung bestellt.

Im Wesentlichen sind dem Gutachterausschuss folgende Aufgaben zugewiesen:

  • Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert unbebauter und bebauter Grundstücke sowie Rechte Dritter an Grundstücken
  • Erstattung von Gutachten über die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust und die Entschädigung für andere Vermögensnachteile
  • Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
  • Ermittlung der Bodenrichtwerte
  • Ermittlung der sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten

Der Gutachterausschuss bedient sich einer Geschäftsstelle, die in Essen organisatorisch beim Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement eingegliedert ist.

Weitere Informationen zum Gutachterausschuss erhalten Sie auf der Internetseite des Gutachterausschusses.

Bodenrichtwerte

Bezogen auf den 01. Januar eines jeden Jahres ermittelt der Gutachterausschuss für Grundstückswerte auf der Grundlage seiner Kaufpreissammlung Bodenrichtwerte. Gesetzliche Grundlage ist § 196 BauGB.

Ein Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter durchschnittlicher Bodenwert je Quadratmeter Grundstücksfläche (€/m²) für ein Gebiet mit im Wesentlichen gleichen wertbestimmenden Merkmalen wie Entwicklungszustand, Individueller- oder Geschosswohnungsbau sowie Zuschnitt; er ist bezogen auf ein Grundstück, dessen Eigenschaften für das Gebiet typisch sind (so genanntes Bodenrichtwertgrundstück).

In bebauten Gebieten werden Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.

Der Bodenrichtwert ist kein Verkehrswert. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie topografische Beschaffenheit, Lage in der Zone, Zuschnitt, Erschließungszustand bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Bodenrichtwert.

Bodenrichtwerte sind in BORISplus.nrw, dem zentralen Informationssystem der Gutachterausschüsse in NRW, kostenfrei verfügbar. Weitere Informationen zu Bodenrichtwerten erhalten Sie auf der Internetseite des Gutachterausschusses.

Grundstücksmarktbericht

Im jährlichen Grundstücksmarktbericht fasst der Gutachterausschuss die wesentlichen Analysen des Grundstücksmarktes zusammen. Hier finden Interessierte neben Angaben zu Kaufvertrags-, Flächen- und Geldumsätzen auch Durchschnittspreise für bebaute Einfamilienhausgrundstücke und zu Wohnungseigentum.
Darin enthalten sind auch die „Sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten", die der Sachverständige für die Grundstückswertermittlung benötigt.

Grundstücksmarktberichte sind in BORISplus.nrw, dem zentralen Informationssystem der Gutachterausschüsse in NRW, kostenfrei verfügbar. Weitere Informationen zum Grundstücksmarktbericht erhalten Sie auf der Internetseite des Gutachterausschusses.

Gutachtenerstattung für Verkehrs- und Mietwerte

Der Gutachterausschuss erstattet auf Antrag Gutachten über Verkehrswerte unbebauter und bebauter Grundstücke sowie Rechte Dritter an Grundstücken.

Nach § 194 Baugesetzbuch wird der Verkehrswert (Marktwert) durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf gewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

Ein Antragsformular sowie weitere Informationen zur Gutachtenerstattung erhalten Sie auf der Internetseite des Gutachterausschusses.

Kaufpreissammlung

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Essen führt gemäß § 193 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB) eine Kaufpreissammlung. In der Kaufpreissammlung werden die Verträge, durch die sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt, auch im Wege des Tausches zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu begründen, von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erfasst und inhaltlich ausgewertet. Jährlich werden aus den Daten der Kaufpreissammlung insbesondere die Bodenrichtwerte und die sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten (z.B. Preisindexreihen, Umrechnungskoeffizienten, Liegenschaftszinssätze, Sachwertfaktoren) ermittelt und der Grundstücksmarktbericht erstellt.

Auf Antrag erteilt die Geschäftsstelle auch Auskünfte aus der Kaufpreissammlung, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt, die schutzwürdigen Belange Dritter nicht berührt sind und die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen zugesichert wird. Diese Auskunft kann an Sachverständige ggf. grundstücksbezogen erteilt werden.

Ein Antragsformular sowie weitere Informationen zur Kaufpreissammlung erhalten Sie auf der Internetseite des Gutachterausschusses.

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