Bescheinigung zum Zinssenkungsantrag

Die NRW.BANK schreibt ihre Darlehensnehmer (Eigentümer von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen) zu bestimmten Stichtagen an und räumt die Möglichkeit ein, die Senkung der Darlehenszinsen zu beantragen. Die Senkung ist abhängig von der Einkommenssituation. Für die Prüfung und Erteilung der Bescheinigung ist die Stadt Essen zuständig.

Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW).

Für die Bescheinigung über Ihre Einkommensverhältnisse nutzen Sie bitte das Antragsformular (pdf, 558 kB) ReadSpeaker und die Einkommenserklärung (pdf, 108 kB) ReadSpeaker. Diese Formulare sind auch im Wartebereich der Fachabteilung erhältlich.

Die Gebühr für die Bescheinigung zum Zinssenkungsantrag beträgt 10,-€.

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