Die Haltung von großen oder gefährlichen Hunden im Sinne des Landeshundegesetzes Nordrhein-Westfalen muss der Ordnungsbehörde angezeigt werden. Die Anmeldung eines Hundes zur Hundesteuer reicht als Anzeige nicht aus.
Die Nichtanzeige kann mit Geldbußen geahndet werden.