Halter*innen großer Hunde müssen sachkundig und zuverlässig sein.
Das Vorliegen der Sachkunde ist durch die Bescheinigung einer anerkannten sachverständigen Person oder Stelle oder aber Amtstierärzt*innen bzw. von der Tierärztekammer benannten Tierärzt*innen nachzuweisen. Weitere Informationen erhalten Sie über die nebenstehenden Links.
Als sachkundig gelten zudem:
- Tierärzt*innen,
- Jagdscheininhaber*innen,
- Personen, die eine Erlaubnis zur Zucht oder Haltung oder zum Handel mit Hunden besitzen,
- Polizeihundeführer*innen,
- Personen, die berechtigt sind, Sachkundebescheinigungen zu erteilen.
Die Art und Weise der Überprüfung der Zuverlässigkeit obliegt dem Ermessen der Behörde. Die Zuverlässigkeit ist eigentlich durch die Beibringung eines Führungszeugnisses nachzuweisen. Die Forderung der Vorlage eines Führungszeugnisses erfolgt aber nur dann, wenn Zweifel an der Zuverlässigkeit an sich bestehen.