Teilnahme an Förderprogrammen des Bundes und des Landes
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Handlungsfeld
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Immobilien
Zeitraum
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2008 - 2020
Projektstand
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Umsetzung
Projektbeteiligte
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Frau Tina Limburg
Projektidee
Bund, Länder und Kommunen hatten Anfang 2007 den Investitionspakt zur energetischen Modernisierung sozialer Infrastruktur in den Kommunen vereinbart. Mit diesen Mitteln werden öffentliche Gebäude in finanzschwachen Kommunen energetisch saniert, um so langfristig die Energiekosten und Klima beeinflussenden Emissionen zu senken. Die Zuwendungsmittel betragen 2/3 der Kosten einer Baumaßnahme.
Die Immobilienwirtschaft hat entsprechende Förderanträge erstellt und die Baubeschlüsse für drei Maßnahmen vom Rat der Stadt Essen erhalten, die jeweils eine energetische Generalsanierung umfassen:
Laurentiusschule, Investitionsvolumen insgesamt 1,13 Mio. €
Traugott-Weise-Schule, Investitionsvolumen insgesamt 1,66 Mio. €
Schule im Bergmannsfeld, Investitionsvolumen insgesamt 2,19 Mio. €
Sonderinvestitionsprogramm (SIP) der Stadt Essen:
Durch das Sonderinvestitionsprogramm der Stadt Essen werden bis zum Jahr 2022 zahlreiche Baumaßnahmen durchgeführt und somit das Essener Stadtbild positiv gestaltet. Dazu gehören Sanierungs-, Umbau- und Neubaumaßnahmen für
Kindertagesstätten,
Schulen,
Verwaltungsgebäude,
Straßen und Plätze und
Sportanlagen.
Ermöglicht wird dies durch Fördermittel von Bund und Land sowie aus Investitionsmitteln des städtischen Haushalts. Insgesamt werden rund 618 Millionen Euro investiert.
Zu den einzelnen Förderprogrammen:
"Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 1"
Im Rahmen des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz - KInvFG) hat der Bund einen Betrag über 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Der Stadt Essen werden davon knapp 64,3 Millionen Euro zugewiesen. Der Rat hat bereits im Juni 2016 konkrete Maßnahmen benannt, die darüber finanziert werden. Der Schwerpunkt sollte dabei auf Lärmbekämpfung und energetische Sanierungen gelegt werden.
"Gute Schule 2020"
Über das Gesetz zur Stärkung der Schulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen ("Gute Schule 2020") werden schwerpunktmäßig Maßnahmen im schulischen Bereich gefördert. Durch dieses Gesetz werden den Gemeinden, Kreisen und Landschaftsverbänden Kreditkontingente mit einer Gesamthöhe von bis zu zwei Milliarden Euro bereitgestellt. Auf die Stadt Essen entfallen davon rund 82 Millionen Euro.
"Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 2"
Als Erweiterung des ersten Kapitels hat die Bundesregierung 2018 den Förderzeitraum erweitert sowie die Fördermittel erhöht und gemeinsam mit den Ländern und Kommunen die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Umsetzung geschaffen. Der Schwerpunkt soll auch hier auf der Verbesserung der Schulinfrastruktur liegen. In Essen können damit weitere Maßnahmen mit einem Fördervolumen von rund 57 Millionen Euro durchgeführt werden.
Selbstfinanzierte Projekte der Stadt Essen
Zusätzlich zu den geförderten Maßnahmen wird die Stadt Essen rund 415 Millionen Euro aus städtischen Haushaltmitteln in den Ausbau der Infrastruktur investieren.