-Durchsetzung eines Fahrverbots für alle Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1, 2 und 3 (ohne Plakette, rote und gelbe Plakette) im nahezu gesamten Stadtgebiet (Fläche 163 km²).
-Das Fahrverbot ist mit Wirkung vom 1.7.2014 verbindlich geworden und zielt auf eine Verringerung des Verkehrsaufkommens mit hoch emittierenden Fahrzeugen ab.
-Mit einer Verringerung des Kfz-Verkehrs wird nicht gerechnet. Dennoch ist eine Reduzierung der spezifischen Emissionen pro Kfz zu erwarten.
-Durch die Maßnahme wird die Erneuerung der privaten Fahrzeugflotte fortgeführt, die mit einem verbesserten Abgasverhalten der Kfz verbunden ist.
Maßnahme ist Bestandteil des Regionalen Luftreinhalteplans Ruhrgebiet
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