Der Bund hat eine Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge (Plakettenverordnung) erlassen, die am 1.3.2007 in Kraft getreten ist. Jedes Fahrzeug wird in Abhängigkeit von der Menge der produzierten Schadstoffe in eine von 4 Schadstoffgruppen eingeteilt.
Diese Verordnung ermöglicht es den Städten, Umweltzonen einzurichten, die für Fahrzeuge einer oder mehrerer Gruppen gesperrt werden können.