Bitte beachten Sie:
Der Rat der Stadt hat am 26. November 2014 über eine Änderung der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung und des Winterdienstverzeichnisses entschieden. Dadurch können sich Änderungen für Ihre Straße zum 1. Januar 2015 ergeben.
Hinweis zu Streuklassen bei der Stadt Essen
Streuplan A
Hierzu gehören alle Hauptverkehrsstraßen, Durchfahrtsstraßen, Bus- und Straßenbahnlinien. Sie werden im Rahmen einer 24-Stunden-Bereitschaft geräumt und gestreut, da sie für den Verkehr besonders wichtig sind.
Streuplan B
Der Streuplan B enthält die wichtigen Nebenstrecken. An diesen Stellen räumt und streut die EBE täglich von 6 bis 22 Uhr.
Straße |
Zuständigkeit |
Gültigkeit |
Grüne Matte
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Privatstraße
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Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
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Grunsbeckhof
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Privatstraße
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Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
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Gustav-Heinemann-Brücke
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Stadt Essen: A
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Gutenbergstraße
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Stadt Essen: A
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Hachestraße
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Stadt Essen: A
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Hackenberghang
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Privatstraße
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Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
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Haedenkampstraße
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Stadt Essen: A
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Hafenstr.
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Privatstraße
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Bemerkung / Teilstück: Stichstr. zu Nr. 121 und Stichstr. zum Stadion
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Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
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Hafenstraße
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Stadt Essen: A
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Hafkesdell
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Stadt Essen: A
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Hagen, II.
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Stadt Essen: A
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Hagen, III.
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Stadt Essen: A
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Halbachstr.
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Privatstraße
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Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
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Haldenstraße
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Stadt Essen: A
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vom 01.01.2013
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Bemerkung / Teilstück: Bullmannaue bis Arendahls Wiese
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Haldenstraße
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Stadt Essen: A
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vom 01.01.2012
bis 31.12.2012
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Hallostraße
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Stadt Essen: A
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Hamburger Straße
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Stadt Essen: B
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Hammer Mark
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Privatstraße
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Bemerkung / Teilstück: 70m hinter Nr. 19 - Ende
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Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
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Hammer Straße
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Stadt Essen: A
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Bemerkung / Teilstück: Heidhauser Straße - Hs. Nr. 21
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Hanns-Joachim-Maßner -Weg
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Privatstraße
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Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
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Hansastraße
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Stadt Essen: B
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Hans-Böckler-Straße
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Stadt Essen: A
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vom 01.01.2012
bis 31.12.2012
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Hans-Böckler-Straße
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Stadt Essen: A
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vom 01.01.2013
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Bemerkung / Teilstück: ohne Stichstraße zu Nr. 70 bis 80 und deren Zu- und Abfahrten von der Hans-Böckler-Straße (B 224)
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Hansemannstraße
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Stadt Essen: B
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Hans-Fehr-Allee
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Privatstraße
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Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
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Hans-Toussaint-Platz
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Stadt Essen: A
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Haraldstr.
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Privatstraße
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Bemerkung / Teilstück: Nr. 3 - Ende
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Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
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Harnscheidts Höfe
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Privatstraße
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Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
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Hartmannplatz
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Privatstraße
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Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
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Hasebrinks Garten
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Privatstraße
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Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
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