Winterdienstdatenbank

Essener Straße wählen

Bitte beachten Sie:

Der Rat der Stadt hat am 26. November 2014 über eine Änderung der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung und des Winterdienstverzeichnisses entschieden. Dadurch können sich Änderungen für Ihre Straße zum 1. Januar 2015 ergeben.

Hinweis zu Streuklassen bei der Stadt Essen

Streuplan A

Hierzu gehören alle Hauptverkehrsstraßen, Durchfahrtsstraßen, Bus- und Straßenbahnlinien. Sie werden im Rahmen einer 24-Stunden-Bereitschaft geräumt und gestreut, da sie für den Verkehr besonders wichtig sind.

Streuplan B

Der Streuplan B enthält die wichtigen Nebenstrecken. An diesen Stellen räumt und streut die EBE täglich von 6 bis 22 Uhr.

Straße Zuständigkeit Gültigkeit
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Riegelweg Stadt Essen: A
Bemerkung / Teilstück: Pfeifferstraße - Riegelweg Nr. 25
Riesweg Stadt Essen: B
Bemerkung / Teilstück: Sundernholz - Eginhardhöhe
Rindersberger Mühle Privatstraße
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Ringstraße Stadt Essen: A
Ripshorster Straße Stadt Essen: A vom 01.01.2012
bis 31.12.2012
Bemerkung / Teilstück: Bergheimer Steig - Dellwiger Straße
Ripshorster Straße Stadt Essen: B vom 01.01.2013
Bemerkung / Teilstück: Bergheimer Steig bis Dellwiger Straße ohne Stichstraße zum Tauweg
Robert-Koch-Straße Stadt Essen: A
Rodberger Straße Stadt Essen: A vom 01.01.2013
Rodemannstr. Privatstraße
Bemerkung / Teilstück: hinter Grundstück Nr. 28 bis Ende
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Rodenseelstraße Stadt Essen: A
Röhrkestr. Privatstraße
Bemerkung / Teilstück: Kleine Rahmstraße bis Nr. 30
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Rolandstraße Stadt Essen: A
Rollstraße Privatstraße
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Rosastraße Stadt Essen: B
Bemerkung / Teilstück: Paulinenstraße - Isenbergstraße
Rosiepeweg Privatstraße
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Rötterhoverbaum Privatstraße
Bemerkung / Teilstück: Rötterhoven bis Ende
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Röttgersbank Privatstraße
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Rotthauser Straße Stadt Essen: A
Rottstraße Stadt Essen: A
Rubensstraße Stadt Essen: A
Rüdesheimer Straße Stadt Essen: A
Rudolf-Heinrich-Straße Privatstraße
Bemerkung / Teilstück: Fahrstraße vor Nr. 17 bis 31
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Rudolph-Heinrich-Straße Stadt Essen: B
Bemerkung / Teilstück: ohne Fahrbahn zw. Gerichtsstraße und Nr. 23
Ruhrallee Stadt Essen: A
Bemerkung / Teilstück: ohne Stichstraße zu Nr. 307 - 311
Ruhrau Stadt Essen: A
Ruhrbruchshof Stadt Essen: A
Ruhrglasstraße Stadt Essen: A vom 01.01.2012
bis 31.12.2012
Bemerkung / Teilstück: Arenbergstraße - Boyer Straße
Ruhrglasstraße Privatstraße
Bemerkung / Teilstück: Verlängerung bis zur Alte Landstraße
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Ruhrland Privatstraße
Bemerkung / Teilstück: Anfang bis Nr. 16
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Ruhrlandbogen Privatstraße
Bemerkung / Teilstück: Stichwege zu Nr. 1 bis 3, Nr. 5 und Nr. 26 bis 32
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
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