Am Kunstschacht
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Privatstraße
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Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
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Am Lichtbogen
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Stadt Essen: A
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Am Lindenbruch
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Privatstraße
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Bemerkung / Teilstück: Stichstraße zu Nr. 18 bis 52
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Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
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Am Luftschacht
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Stadt Essen: B
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Am Mechtenberg
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Stadt Essen: B
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vom 01.01.2013
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Am Porscheplatz
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Stadt Essen: A
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vom 01.01.2013
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Bemerkung / Teilstück: Schützenbahn bis Fontänengasse ohne Stichstraße zu Nr. 1 bis 7
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Am Pumpwerk
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Privatstraße
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Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
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Am Richrath
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Privatstraße
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Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
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Am Ruhrufer
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Privatstraße
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Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
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Am Schacht Hubert
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Privatstraße
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Bemerkung / Teilstück: Stichstraße zu Nr. 3 bis 31
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Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
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Am Schacht Hubert
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Privatstraße
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Bemerkung / Teilstück: Stichstraße zu Nr. 8
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Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
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Am Schacht Hubert
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Stadt Essen: B
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vom 01.01.2014
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Bemerkung / Teilstück: ohne Stichstraße zu Nr. 8
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Am Schacht Hubert
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Stadt Essen: B
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bis 31.12.2013
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Am Seebogen
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Privatstraße
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Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
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Am Stadthafen
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Privatstraße
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Bemerkung / Teilstück: Hafenstraße bis vor Wendekreis bei Hs. Nr. 25
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Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
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Am Stadthafen
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Privatstraße
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bis 31.12.2013
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Bemerkung / Teilstück: Nr. 6 bis Ende
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Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
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Am Stadtwald
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Stadt Essen: B
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Bemerkung / Teilstück: Thiemannstraße - Brederscheid
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Am Stern
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Privatstraße
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Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
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Am Technologiepark
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Privatstraße
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Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
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Am Turm
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Privatstraße
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Bemerkung / Teilstück: Nr. 8 bis Ende
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Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
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Am Volkswald
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Privatstraße
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Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
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Am Waldhausenpark
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Stadt Essen: A
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Bemerkung / Teilstück: II. Hagen - Hindenburgstraße
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Am Westbahnhof
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Stadt Essen: A
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Bemerkung / Teilstück: Martin-Luther-Straße - Dahnstraße
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Am Wetzelsberg
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Privatstraße
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Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
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Am Wieselbach
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Privatstraße
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Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
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Am Wollboden
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Privatstraße
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vom 01.01.2014
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Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
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Am Wunschbrunnen
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Privatstraße
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Bemerkung / Teilstück: Nr. 23/28 bis 29/36
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Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
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Am Zehnthof
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Stadt Essen: A
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Bemerkung / Teilstück: ohne Parallelfahrbahn vor Nr. 5 – 17
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Am Ziegelteich
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Privatstraße
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Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
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An der Bläufabrik
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Privatstraße
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Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
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