Winterdienstdatenbank

Essener Straße wählen

Bitte beachten Sie:

Der Rat der Stadt hat am 26. November 2014 über eine Änderung der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung und des Winterdienstverzeichnisses entschieden. Dadurch können sich Änderungen für Ihre Straße zum 1. Januar 2015 ergeben.

Hinweis zu Streuklassen bei der Stadt Essen

Streuplan A

Hierzu gehören alle Hauptverkehrsstraßen, Durchfahrtsstraßen, Bus- und Straßenbahnlinien. Sie werden im Rahmen einer 24-Stunden-Bereitschaft geräumt und gestreut, da sie für den Verkehr besonders wichtig sind.

Streuplan B

Der Streuplan B enthält die wichtigen Nebenstrecken. An diesen Stellen räumt und streut die EBE täglich von 6 bis 22 Uhr.

Straße Zuständigkeit Gültigkeit
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Turmstraße Stadt Essen: A
Bemerkung / Teilstück: Kastanienallee - Friedrich-Ebert-Straße
Tüschener Weg Stadt Essen: A
Bemerkung / Teilstück: Honnschaftenstraße - Zufahrt Ruhrlandklinik
Tüschener Weg Privatstraße
Bemerkung / Teilstück: Zufahrt zu Nr. 20 bis 54
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Tüschener Weg Stadt Essen: A vom 01.01.2013
Bemerkung / Teilstück: Honnschaftenstraße bis ca. 50 m vor Nr. 20
Twentmannstraße Stadt Essen: A
Bemerkung / Teilstück: Backwinkelstraße - Grabenstraße
Überruhrstraße Stadt Essen: A
Ückendorfer Straße Stadt Essen: A
Bemerkung / Teilstück: Gelsenkirchener Straße - Karl-Meyer-Straße
Uhlendahlweg Privatstraße
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Umstraße Stadt Essen: B
Bemerkung / Teilstück: Huffmannstraße - Pastorsacker
Umstraße Stadt Essen: A
Bemerkung / Teilstück: Viehauser Berg - Pastorsacker
Universitätsstraße Stadt Essen: A
Unsuhrstraße Stadt Essen: A
Unterm Sternenzelt Privatstraße
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Unterstraße Privatstraße
Bemerkung / Teilstück: Stichstraße zu Nr. 74 a bis 82 a
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Unterstraße Stadt Essen: A
Ursulastraße Stadt Essen: A
Bemerkung / Teilstück: Rüttenscheider Straße - Manfredstraße
Varnhorststraße Stadt Essen: A
Velberter Straße Stadt Essen: A
Velberter Straße Privatstraße
Bemerkung / Teilstück: Stichstraße zu Nr. 51 bis 65
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Velberter Straße Privatstraße
Bemerkung / Teilstück: Stichstraße zu Nr. 117
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Vereinstraße Stadt Essen: A
Veronikastraße Stadt Essen: B
Victoriahain Privatstraße
Bemerkung / Teilstück: Stichweg zu Nr. 9 bis 15
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Viehauser Berg Stadt Essen: A
Bemerkung / Teilstück: Propsteistraße - Lürshöhe
Viehauser Berg Stadt Essen: B
Bemerkung / Teilstück: Bernhardstraße - Lürshöhe
Viehofer Platz Stadt Essen: A vom 01.01.2012
bis 31.12.2012
Viehofer Platz Stadt Essen: A vom 01.01.2013
Bemerkung / Teilstück: ohne Parallelfahrbahn zu Nr. 10 bis 15
Viehofer Platz Stadt Essen: B vom 01.01.2013
Bemerkung / Teilstück: fußläufiger Bereich vor Nr. 1, 2, 3, 4
Viehofer Straße Stadt Essen: B
Vieselmanns Ried Privatstraße
Bemerkung / Teilstück: Nr. 18 bis 20
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
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