Weiglestraße
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Stadt Essen: A
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vom 01.01.2013
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Bemerkung / Teilstück: Helbingstraße bis Hohenburgstraße ohne Bereich vor Nr. 47 bis 59
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Weinberg
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Privatstraße
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Bemerkung / Teilstück: Nr. 9 bis Ende
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Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
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Wendelinstraße
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Stadt Essen: A
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Werdener Straße
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Stadt Essen: A
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Bemerkung / Teilstück: Ringstraße - Charlottenhofstraße ohne Stichstraße zu Nr. 48 - 52
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Weserstraße
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Stadt Essen: A
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vom 01.01.2012
bis 31.12.2012
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Weserstraße
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Stadt Essen: B
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vom 01.01.2013
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Bemerkung / Teilstück: ohne Parallelfahrbahn vor Nr. 92 bis 104
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Westendhof
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Privatstraße
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Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
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Westendstraße
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Stadt Essen: A
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Westfalenstraße
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Stadt Essen: A
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Westpreußenstraße
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Privatstraße
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Bemerkung / Teilstück: vor Nr. 75 bis 77
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Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
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Westuferstraße
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Privatstraße
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Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
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Weubelshof
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Privatstraße
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Bemerkung / Teilstück: vor Nr. 34 bis 44
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Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
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Wichteltal
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Privatstraße
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Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
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Wickenburgstraße
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Stadt Essen: A
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Wiebeanlage
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Privatstraße
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Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
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Wiedfeldtstraße
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Stadt Essen: A
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Wiesmannbrink
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Privatstraße
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Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
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Wiesmannskotten
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Privatstraße
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Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
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Wildstraße
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Privatstraße
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Bemerkung / Teilstück: Stichstraße zwischen Nr. 59/63
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Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
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Wilhelm-Beckmann-Straße
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Stadt Essen: B
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Bemerkung / Teilstück: Zeche Katharina - Am Zehnthof
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Wilhelm-Döllken-Straße
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Privatstraße
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Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
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Wilhelm-Gefeller-Weg
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Privatstraße
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bis 31.12.2013
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Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
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Wilhelm-Nieswandt-Allee
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Stadt Essen: A
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Wilhelmstraße
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Stadt Essen: A
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Wilhelm-Vogelsang-Weg
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Privatstraße
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Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
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Willy-Brandt-Platz
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Stadt Essen: B
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Windmühlenstraße
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Stadt Essen: A
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Winkhausstraße
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Stadt Essen: A
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Wintgenstraße
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Stadt Essen: B
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Wittekindstraße
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Stadt Essen: A
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