Wittenbergstraße
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Stadt Essen: A
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Witteringstraße
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Stadt Essen: A
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vom 01.01.2013
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Bemerkung / Teilstück: Friederikenstraße bis Moltkestraße ohne Parallelfahrbahnen vor Nr. 77 bis 83 und 88 bis 96 a
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Wittgenbusch
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Privatstraße
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Bemerkung / Teilstück: Weg zwischen Nr. 16 und 18
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Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
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Wöhlerstraße
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Stadt Essen: A
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Wolbeckstraße
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Stadt Essen: A
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vom 01.01.2013
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Bemerkung / Teilstück: Winkhausenstraße bis Johanniskirchstraße
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Wolfsbachtal
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Privatstraße
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Bemerkung / Teilstück: hinter Nr. 119 bis Ende
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Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
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Wolfsbankring
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Stadt Essen: B
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Bemerkung / Teilstück: südöstliche Seite von Otto-Brenner-Straße - Wolfsbankstraße ohne Stichstraße
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Wolfsbankstraße
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Stadt Essen: B
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Bemerkung / Teilstück: Bocholder Straße - Wolfsbankstraße Nr. 57
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Wolfskuhle
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Privatstraße
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Bemerkung / Teilstück: Stichstraße zu Nr. 43 bis 53
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Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
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Worringstraße
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Privatstraße
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Bemerkung / Teilstück: nordöstlich der Holteyer Straße
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Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
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Worringstraße
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Privatstraße
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Bemerkung / Teilstück: nordöstlich der Holteyer Straße
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Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
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Worringstraße
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Stadt Essen: B
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bis 31.12.2013
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Bemerkung / Teilstück: Überruhrstraße - Holteyer Straße
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Wüllnerskamp
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Privatstraße
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Bemerkung / Teilstück: Verlängerung
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Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
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Wuppertaler Straße
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Stadt Essen: A
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Bemerkung / Teilstück: Königsiepen - Kampmannbrücke ohne Parallelfahrbahn
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Wuppertaler Straße
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Stadt Essen: A
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Bemerkung / Teilstück: Ruhrallee - Sartoriusstraße
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Wüstenhöfer Straße
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Privatstraße
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Bemerkung / Teilstück: Stichstraße zu Nr. 175 bis 177
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Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
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Wüstenhöferstraße
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Stadt Essen: B
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Bemerkung / Teilstück: Gerichtstraße - Marktstraße einschließlich vor Nr. 234
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Wüstenhöferstraße
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Stadt Essen: A
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Bemerkung / Teilstück: Gerichtstraße - Altendorfer Straße
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Zeunerstraße
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Stadt Essen: A
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Zölestinstraße
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Stadt Essen: A
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Zollvereinstraße
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Stadt Essen: A
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Zum Felsbüschken
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Privatstraße
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Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
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Zum Timpen
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Privatstraße
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Bemerkung / Teilstück: hinter Nr. 50 bis Ende
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Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
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Zum Wolbeckshof
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Privatstraße
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Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
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Zur Alten Fähre
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Stadt Essen: B
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Bemerkung / Teilstück: ohne Stichstraßen zu Nr. 27 und 31, sowie 37 - 55
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Zur Halbinsel
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Privatstraße
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bis 31.12.2013
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Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
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Zur Kammgarnspinnerei
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Privatstraße
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vom 01.01.2014
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Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
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Zur Tackenburg
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Privatstraße
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Bemerkung / Teilstück: Stichstraße zu Nr. 14 A - 18 und hinter Schafskanzel zu Nr. 23 bis 27 A
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Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
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Zur Waldesquelle
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Privatstraße
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Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
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Zweigertstraße
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Stadt Essen: A
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