Winterdienstdatenbank

Essener Straße wählen

Bitte beachten Sie:

Der Rat der Stadt hat am 26. November 2014 über eine Änderung der Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung und des Winterdienstverzeichnisses entschieden. Dadurch können sich Änderungen für Ihre Straße zum 1. Januar 2015 ergeben.

Hinweis zu Streuklassen bei der Stadt Essen

Streuplan A

Hierzu gehören alle Hauptverkehrsstraßen, Durchfahrtsstraßen, Bus- und Straßenbahnlinien. Sie werden im Rahmen einer 24-Stunden-Bereitschaft geräumt und gestreut, da sie für den Verkehr besonders wichtig sind.

Streuplan B

Der Streuplan B enthält die wichtigen Nebenstrecken. An diesen Stellen räumt und streut die EBE täglich von 6 bis 22 Uhr.

Straße Zuständigkeit Gültigkeit
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Wittenbergstraße Stadt Essen: A
Witteringstraße Stadt Essen: A vom 01.01.2013
Bemerkung / Teilstück: Friederikenstraße bis Moltkestraße ohne Parallelfahrbahnen vor Nr. 77 bis 83 und 88 bis 96 a
Wittgenbusch Privatstraße
Bemerkung / Teilstück: Weg zwischen Nr. 16 und 18
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Wöhlerstraße Stadt Essen: A
Wolbeckstraße Stadt Essen: A vom 01.01.2013
Bemerkung / Teilstück: Winkhausenstraße bis Johanniskirchstraße
Wolfsbachtal Privatstraße
Bemerkung / Teilstück: hinter Nr. 119 bis Ende
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Wolfsbankring Stadt Essen: B
Bemerkung / Teilstück: südöstliche Seite von Otto-Brenner-Straße - Wolfsbankstraße ohne Stichstraße
Wolfsbankstraße Stadt Essen: B
Bemerkung / Teilstück: Bocholder Straße - Wolfsbankstraße Nr. 57
Wolfskuhle Privatstraße
Bemerkung / Teilstück: Stichstraße zu Nr. 43 bis 53
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Worringstraße Privatstraße
Bemerkung / Teilstück: nordöstlich der Holteyer Straße
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Worringstraße Privatstraße
Bemerkung / Teilstück: nordöstlich der Holteyer Straße
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Worringstraße Stadt Essen: B bis 31.12.2013
Bemerkung / Teilstück: Überruhrstraße - Holteyer Straße
Wüllnerskamp Privatstraße
Bemerkung / Teilstück: Verlängerung
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Wuppertaler Straße Stadt Essen: A
Bemerkung / Teilstück: Königsiepen - Kampmannbrücke ohne Parallelfahrbahn
Wuppertaler Straße Stadt Essen: A
Bemerkung / Teilstück: Ruhrallee - Sartoriusstraße
Wüstenhöfer Straße Privatstraße
Bemerkung / Teilstück: Stichstraße zu Nr. 175 bis 177
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Wüstenhöferstraße Stadt Essen: B
Bemerkung / Teilstück: Gerichtstraße - Marktstraße einschließlich vor Nr. 234
Wüstenhöferstraße Stadt Essen: A
Bemerkung / Teilstück: Gerichtstraße - Altendorfer Straße
Zeunerstraße Stadt Essen: A
Zölestinstraße Stadt Essen: A
Zollvereinstraße Stadt Essen: A
Zum Felsbüschken Privatstraße
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Zum Timpen Privatstraße
Bemerkung / Teilstück: hinter Nr. 50 bis Ende
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Zum Wolbeckshof Privatstraße
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Zur Alten Fähre Stadt Essen: B
Bemerkung / Teilstück: ohne Stichstraßen zu Nr. 27 und 31, sowie 37 - 55
Zur Halbinsel Privatstraße bis 31.12.2013
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Zur Kammgarnspinnerei Privatstraße vom 01.01.2014
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Zur Tackenburg Privatstraße
Bemerkung / Teilstück: Stichstraße zu Nr. 14 A - 18 und hinter Schafskanzel zu Nr. 23 bis 27 A
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Zur Waldesquelle Privatstraße
Der Eigentümer ist verpflichtet, für die Sicherheit auf seiner Straße zu sorgen (allgemeine Verkehrssicherungspflicht). Ansonsten besteht für den Eigentümer keine Winterdienstpflicht.
Zweigertstraße Stadt Essen: A
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