Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Hoffentlich alle offenen Forderungen fristgerecht bezahlt?


Sie finden uns im Rathaus, 18. Etage, Großraumbüro 18.11

Taxikonzessionen, Mietwagenkonzessionen

Konzession - Kiosk, Gastronomie - usw.
Die 'Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung' dient als Nachweis gegenüber Behörden, dass keine Steuerrückstände bei der Stadt Essen bestehen.
Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird insbesondere für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigt.
Zum Beispiel:
- die Erteilung einer Gaststättenkonzession
- Schank- und Speisewirtschaft
- Spielhallen Reisegewerbekarten
- öffentliche Ausschreibungen
- Taxi/Mietwagengewerbe
- Makler/Bauträger, Versicherungsvermittler nach § 34 ff GewO
Sie wollen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen?
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie telefonisch, online oder schriftlich (auch per FAX) beantragen.
Wir senden Ihnen die Bescheinigung per Post zu.
In dringenden Fällen können Sie auch zu uns kommen und - nach Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepass - die Bescheinigung sofort mitnehmen.
Notwendige Unterlagen
bei telefonischer und schriftlicher Beantragung - keine -
WICHTIG:
Angabe über die Stelle für die die Bescheinigung benötigt wird.
z.B. Gaststättenkonzession oder für öffentliche Aufträge.
Gebühren:
keine