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Wiederbelegung / gezielte Wohnberechtigungsscheine
Erteilung von gezielten Wohnberechtigungsscheinen (WBS) sowie Selbstnutzungsgenehmigungen, die den Bezug einer geförderten Wohnung ermöglichen.
Benötigte Unterlagen:
- WBS-Antrag und Einkommenserklärungen können nebenstehend über den Formulardienst heruntergeladen werden; sind aber auch im Eingangsbereich der Fachabteilung erhältlich.
Gebühren:
- Zwischen 10,00 EURO und 20,00 EURO
Kontakt
Wohnungsvermittlung / Sondersachgebiet Vergabe von Neubauwohnungen / Ausübung sonstiger Belegungsrechte / Wiederbelegung / gezielte Wohnberechtigungsscheine / Anträge auf Zinssenkung und Auszahlung von Aufwendungsdarlehen
Telefon
Siehe unter Dienstleistungen und Zuständigkeiten
Fax
+49 201 8833102