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Umsetzung von Maßnahmen aus dem Aktionsplan für nachhaltige Energie und Klima (SECAP). Solarenergie ausbauen.


Die Stadt Essen fördert die Neuinstallation von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) und thermischen Solaranlagen mit Heizungsunterstützung auf dem Stadtgebiet. Die Förderung unterstützt private, gemeinnützige und gewerbliche Antragsteller*innen mit Liegenschaften in der Stadt Essen. Ziel der Förderung ist die stärkere Nutzung von Sonnenenergie zwecks Reduktion des CO2-Ausstoßes auf dem Stadtgebiet. 

Die Förderbedingungen entnehmen Sie bitte der Richtlinie 2024 zur Förderung von Solarenergie in Essen ab dem 01.02.2024.

Sollten noch Fragen offenbleiben, wenden Sie sich gerne an die Bewilligungsstelle der Grünen Hauptstadt Agentur.

Die eingereichten Förderanträge werden stets nach der zu dem Zeitpunkt gültigen Förderrichtlinie bewertet.


EU-Beihilferecht


Das verlinkte Onlineformular „Antrag auf Förderung einer Solaranlage“ ist seit dem 01.02.2024 zum Ausfüllen freigeschaltet. Anträge können höchstens bis zum 31.12.2025 gestellt werden oder bis die Fördermittel ausgeschöpft sind.


Dach-Check Solardachkataster
Über das Solardachkataster des Regionalverbandes Ruhr können Sie sich informieren, wann ein Dach für die Nutzung von Solaranlagen geeignet ist. In wenigen Schritten präsentiert das Online-Tool Ergebnisse zur möglichen Größe, Wirtschaftlichkeit der Anlage und zu möglichen CO2-Einsparungen.
www.solarmetropole.ruhr/solardachkataster/

Handwerker finden
Handwerker*innen, die Sie beraten und Ihnen ein Angebot erstellen können, finden Sie über das Internetportal der Handwerkskammern. Die Stadt Essen spricht aus Neutralitätsgründen keine Empfehlungen zu konkreten Betrieben aus.
www.lokaleshandwerk.de

Einstiegsberatung
Die Energiefachleute der Verbraucherzentrale NRW Beratungsstelle Essen beraten Sie zu Hause im Rahmen eines Energie-Checks rund um die energetische Haussanierung und den Einsatz erneuerbarer Energien.
Sie können einen Termin über die Beratungsstelle Essen über das Kontaktformular www.verbraucherzentrale.nrw/essen oder Telefon 0201 64 95 74 01 vereinbaren.

Photovoltaik und Steuern
Lohnt sich eine Photovoltaikanlage auf meinem Dach und welche steuerrechtlichen Folgen hat eine Installation. Hierzu werden Online-Beratungstermine im Rahmen der Ausbau-Initiative Solarmetropole Ruhr in Kooperation mit der Verbraucherzentrale NRW und der EnergieAgentur.NRW angeboten. 
www.solarmetropole.ruhr/veranstaltungen

Einhaltung von Abstandsflächen
Bei der Installation von Photovoltaikanlagen sind ggf. Mindestabstandsflächen nach der Landesbauordnung NRW einzuhalten. Informationen dazu erhalten Sie über die 
Bauberatung@amt61.essen.de oder 0201 88 61500

Förderdatenbank
Suchen Sie Fördermöglichkeiten zu anderen Modernisierungsmaßnahmen? In der Förderdatenbank finden Sie durch die Filterfunktionen unter einem Stichwort schnell und übersichtlich mögliche Förderprogramme für Ihr Vorhaben.
www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Foerderprogramme/foerderprogramme

Energie-Effizienz-Experten (für andere Fördervorhaben)
In manchen Förderrichtlinien sind bestimmte Energieberatungen bzw. Baubegleitungen gefordert. Die Dienstleister*innen dafür sollen mitunter beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gelistet sein. Unter Eingabe Ihrer Postleitzahl finden Sie die gelisteten Experten in Ihrem Umkreis unter der folgenden Seite: www.energie-effizienz-experten.de

Für die Solarförderung der Stadt Essen sind diese Energie-Effizienz-Experten nicht vorgeschrieben.

Registrierung von Photovoltaik-Anlagen
Ihre PV-Anlage registrieren Sie bei dem lokalen Verteilnetzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur. Die Registrierung ist online möglich.
Die Seiten des Verteilnetzbetreibers für das Essener Stadtgebiet finden Sie unter https://service.westnetz.de/einspeisung/ablauf. Die Bundesnetzagentur führt die Anlagen im Marktstammdatenregister. Das finden Sie unter https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR.

Stecker-Solargeräte
Interessieren Sie sich für ein Stecker-Solargerät (auch "Plugin-PV“ oder „Balkonmodul“), finden Sie die wichtigsten Informationen bei der Verbraucherzentrale unter https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/steckersolar-solarstrom-vom-balkon-direkt-in-die-steckdose-44715. Konkrete Anbieter können wir als neutrale Institution nicht empfehlen. Für den Betrieb brauchen Sie das Gerät „steckerfertig“. Neben den Solarmodulen brauchen Sie daher

•    einen Wechselrichter (bis maximal 600 VA genehmigungsfrei),
•    die Kabel mit passenden Anschlüssen für Ihre Steckdose und
•    eine geeignete Befestigung.

Photovoltaik auf dem Mehrfamilienhaus
Für Mehrfamilienhäuser gibt es verschiedene Betriebskonzepte. Jedes Modell hat Vor- und Nachteile.
Zu nennen sind:

1. Stromlieferung in die Wohneinheiten (Mieterstrom)
2. Allgemeinstromversorgung (ausgelegt auf gemeinsamen Strombedarf)
3. Einzelanlagen je Wohneinheit und gegebenenfalls zusätzlich für Allgemeinstrom (Dach wird aufgeteilt, mehrere Anlagen)
4. Volleinspeisung (eine Anlage nur zur Einspeisung ins Stromnetz)

Anschaulich dargestellt und gut erklärt werden diese Modelle hier: https://energieagentur-regio-freiburg.eu/pv-mehrfamilienhaus/

Vermietung von Photovoltaik-Anlagen (beispielsweise an Mieter*innen)
Photovoltaik-Anlagen können unter bestimmten Voraussetzungen auf vermieteten Objekten wirtschaftlich betrieben werden. Der*die Mieter*in kann beispielsweise die Anlage mieten, zum Eigenstromverbrauch nutzen und Überschüsse einspeisen. Der Mietvertrag für die Anlage darf nicht an den eigentlichen Mietvertrag oder den Stromertrag gekoppelt sein, damit der*die Gebäudebesitzer*in rechtlich gesehen nicht zum Energieversorger wird. Musterverträge gibt es bei der Deutsche Gesellschaft für Solarenergie e.V. Weitere Informationen unter https://www.dgs.de/service/pv-mietenplus/.

EEG-Einspeisevergütung
Die aktuellen Fördersätze nach dem EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) für die Einspeisung von Photovoltaikstrom-Strom in das Stromnetz veröffentlicht die Bundesnetzagentur regelmäßig hier: Bundesnetzagentur - Veröffentlichung von EEG-Registerdaten. Dort sehen Sie verschiedene Sätze. Denn die Vergütung hängt insbesondere von der Anlagengröße, dem Monat der Inbetriebnahme, dem Errichtungsort (beispielsweise Dach oder Freifläche) und dem Betrieb (Volleinspeisung, Teileinspeisung nur der Stromüberschüsse beziehungsweise Zuschläge bei Mieterstrom) ab.

Hilfreiche Links

https://www.verbraucherzentrale.nrw/essen

https://solarmetropole.ruhr/

https://solarmetropole.ruhr/solardachkataster/

https://www.lokaleshandwerk.de

https://solarmetropole.ruhr/veranstaltungen/

https://www.gruendachinitiative-essen.de