Verkaufsoffene Sonntage für das 2. Halbjahr 2025 beschlossen
02.07.2025
Der Rat der Stadt Essen hat in seiner heutigen (02.07.) Sitzung die Grundlage für die Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen im 2. Halbjahr 2025 beschlossen.
Die nachstehenden Sonntage sollen in den jeweiligen Stadtteilen verkaufsoffen sein und im Zusammenhang mit den genannten Veranstaltungen stattfinden:
- 7. September
Borbeck: 42. Borbecker Marktfest - 14. September
Kupferdreh: 40. Sonnenblumenfest
Kettwig: 31. Brunnenfest - 21. September
Altenessen: Stadtteilfest mit Herbstkirmes - 28. September
Werden: Holländischer Stoff- und Tuchmarkt - 26. Oktober
Innenstadt: Eröffnung der Essener Lichtwochen
Kettwig: 19. Kürbisfest - 2. November
Steele: Eröffnung 49. Steeler Weihnachtsmarkt - 30. November
Werden: 44. Werdener Weihnachtsmarkt
Steele: 49. Steeler Weihnachtsmarkt
Altenessen: Adventsmarkt
Borbeck: Einschalten der 75. Borbecker Lichtwochen
Kettwig: Kettwig leuchtet - 14. Dezember
Innenstadt: 53. Internationaler Weihnachtsmarkt
Rüttenscheid: 22. Wintermarkt
Das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen (NRW)
Die Grundlage für den Beschluss ist das Ladenöffnungsgesetz NRW (LÖG NRW) vom 16. November 2006 in der am 30. März 2018 in Kraft getretenen Fassung. Sämtliche Terminvorschläge für 2025 müssen die Anforderung erfüllen, dass je Verkaufsstelle maximal acht verkaufsoffene Sonntage eingeräumt werden (§ 6 Abs. 1 S. 1 LÖG NRW) und dass im gesamten Stadtgebiet maximal 16 Kalendersonntage für die Freigabe verkaufsoffener Sonntage in Anspruch genommen werden (§ 6 Abs. 4 S. 3 LÖG NRW).
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