Hinweise zur Nutzung der Sportstätten während der Coronapandemie und zu den vorübergehenden Schließungen von Hallen im Rahmen des Turnhallensanierungsprogramms finden Sie hier.
In Nordrhein-Westfalen werden die auf Bundesebene am 28.10.2020 beschlossenen Maßnahmen des "Lockdown light" zur Eindämmung des Coronavirus mit der Coronaschutzverordnung vom 30.10.2020 übernommen. Daher müssen Freizeit- und Amateursportbetriebe auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ab 02.11.2020 bis auf weiteres geschlossen werden, ebenso Schwimm- und Spaßbäder sowie Fitnessstudios.