Die eigenverantwortliche Nutzung von Sportanlagen

Nachdem in den 70er Jahren die Übertragung der Schlüsselgewalt in Turn- und Sporthallen erfolgreich praktiziert wurde, lag der Gedanke, eine ähnliche Nutzungssystematik auch für ungedeckte Sportanlagen zu schaffen, nahe. Anfang 1982 gingen erste Sportanlagen in die "eigenverantwortliche Nutzung" von Sportvereinen über, wobei zwei Gesichtspunkte im Vordergrund standen:

  • 1. Stärkung der Eigenverantwortung der Vereine
    Dadurch sollte eine vielfältigere und intensivere Nutzung der Sportanlagen ermöglicht werden.
  • 2. Einsparung von Platzwartstellen
    Auf diesem Weg sollte seitens des Sports ein Beitrag zur Konsolidierung des städtischen Haushalts und somit zum dauerhaften Bestand der städtischen Infrastruktureinrichtungen geleistet werden.

Bei der Auswahl der in Frage kommenden Anlagen wurde und wird neben der Größe und der Nutzungsintensität insbesondere die personelle Situation berücksichtigt. Es kommen für die eigenverantwortliche Nutzung grundsätzlich nur Sportanlagen in Frage, auf bzw. in denen kein städtisches Personal arbeitet.

Das Modell der eigenverantwortlichen Nutzung hat sich inzwischen außerordentlich bewährt, so dass sich die Zahl der betroffenen Sportanlagen weiter ausweitet.

Die Vereine, die sich an der eigenverantwortlichen Nutzung beteiligen, erhalten einen finanziellen Zuschuss, der sich nach Größe und Pflegeaufwand der betreffenden Anlage richtet. Die anfallenden Energiekosten sowie die Kosten für die bauliche Unterhaltung und Funktionalität der Anlage werden von den Sport- und Bäderbetrieben Essen getragen.

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