Der Verwaltungs­vorstand

Die hauptamtlichen Beigeordneten der Stadt Essen -hierzu gehören auch der Stadtdirektor und der Stadtkämmerer- bilden zusammen mit dem Oberbürgermeister den Verwaltungsvorstand.

Aufgaben

Der Verwaltungsvorstand wirkt insbesondere mit bei,

  • den Grundsätzen der Organisation und der Verwaltungsführung,
  • der Planung von Verwaltungsaufgaben mit besonderer Bedeutung,
  • der Aufstellung des Haushaltsplans, unbeschadet der Rechte des Kämmerers,
  • den Grundsätzen der Personalführung und Personalverwaltung. 

Der Verwaltungsvorstand wird vom Oberbürgermeister zur gemeinsamen Beratung -in der Regel dienstags- einberufen.
Der Oberbürgermeister führt den Vorsitz und entscheidet bei Meinungsverschiedenheiten.

Geschäftsbereiche

Die Aufgaben werden in sieben Geschäftsbereichen wahrgenommen

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