Wasser

Wasser ist eine unverzichtbare Grundlage allen Lebens. Ziel des Gewässerschutzes ist, durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen (§ 1 WHG).

Auf dieser Grundlage ist die Ressource Wasser und seine Qualität dauerhaft zu erhalten oder bei Schädigung wieder herzustellen. Jeder Eingriff in den Wasserhaushalt geht mit mehr oder minder starken Auswirkungen auf den Naturhaushalt einher. Daher gilt es im Rahmen einer nachhaltigen Wasserwirtschaft die Ressource Wasser weitgehend zu schonen.

Der Abteilung Wasserwirtschaft im Umweltamt umfasst den Schutz und die Nutzung der Oberflächengewässer und des Grundwassers, den Gewässerausbau, die Abwasserbeseitigung, die Gefahrenabwehr sowie die Hausentwässerung. Zur praktischen Durchführung der komplexen Aufgaben der Wasserwirtschaft dient das Wasserrecht.

Die Mitarbeiter*innen für die wasserwirtschaftlichen Aufgaben sind im Stadtgebiet Essen für die Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen und Anforderungen, die Beratung der Bürger*innen bezüglich wasserwirtschaftlicher Fragen sowie für fachtechnische Stellungnahmen zuständig.

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