Die Stadt Essen bietet auf dieser Seite Informationen in Deutscher Gebärdensprache an. Nachfolgend sind verschiedene Themengebiete in Videos erklärt. Das Angebot wird kontinuierlich erweitert.
Informationen in Deutscher Gebärdensprache (DGS)
Allgemeine Infos zur Deutschen Gebärdensprache
Allgemeine Infos zur Deutschen Gebärdensprache
Gebärdensprache wird vor allem von Menschen mit einer Höreinschränkung verwendet. Bei der Gebärdensprache handelt es sich um eine Verbindung von Gesten, Mimik und lautlos gesprochenen Wörtern. Zudem gibt es internationale Unterschiede und somit verschiedene Gebärdensprachen. Diese Seite richtet sich dabei nach der Deutschen Gebärdensprache.
Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlagen
Rechtlich wurde die Gebärdensprache 2002 mit §6 des Behindertengleichstellungsgesetzes als eigenständige Sprache anerkannt. Das Sozialgesetzbuch bestimmt, dass Menschen mit Hörbehinderungen berechtigt sind, Gebärdensprache beispielsweise bei Beantragungen von Solzialleistungen zu nutzen. Eine ähnliche Regelung gibt es auch für die Sozialverwaltungsverfahren.
In dem nachfolgenden Video informieren wir Sie in Deutscher Gebärdensprache (DGS) über die Nutzung und die Inhalte der Internetseiten der Stadt Essen www.essen.de.
Bitte beachten Sie, dass die Videos keinen Ton enthalten.
Das Serviceportal der Stadt Essen in Gebärdensprache erklärt
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Weitere Informationen
- Barrierefreiheit Hinweise zur Barrierefreiheit und praktischen Nutzung des Internetangebots von essen.de
- Leichte Sprache Informationen der Stadt Essen in Leichter Sprache
- Persönliche Beratung Unterstützung für Menschen mit Behinderung
- Landesverband der Gehörlosen und Gebärdensprachgemeinschaft NRW e.V. Interessenvertretung für Menschen mit Hörbehinderung
- Integrationsrat Essen Für Chancengleichheit und eine gleichberechtigte Teilhabe