Im Rahmen der Medizinalverwaltung überwacht das Gesundheitsamt die selbstständige Berufsausübung von Angehörigen der Gesundheitsfachberufe und akademischen Heilberufe sowie die Durchführung der Ausbildungsgesetze und -verordnungen der Aus - und Fachweiterbildungen im Gesundheits- und Retttungswesen.
Die Zuständigkeit der Medizinalverwaltung liegt im Bereich:
- Hebamme / Entbindungspfleger*in
- Gesundheits- und Krankenpfleger*in
- Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in
- Gesundheits- und Krankenpflegeassistent*in (Krankenpflegehelfer*in)
- Heilpraktiker*in
- Diätassistent*in
- Ergotherapeut*in
- Logopäde*in
- Masseur*in und med. Bademeister*in
- Notfallsanitäter*in
- Physiotherapeut*in
- Podologe*in
- Rettungsassistent*in
- Medizinisch-technische/r Assistent*in (Labor / Radiologie / Funktionsdiagnostik)
- Pharmazeutisch-technische Assistent*in
- Todesbescheinigungen und Leichenwesen - Zentralkartei
Nähere Informationen zu den einzelnen Bereichen finden Sie auch über die Einträge rechts in der Navigation.