Heilpraktiker*innen

Die Ausübung der Heilkunde ist grundsätzlich staatlich anerkannten (approbierten) Ärztinnen und Ärzten vorbehalten. Für die Ausübung der Heilkunde ohne Approbation ist eine Erlaubnis als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker nach dem Heilpraktikergesetz erforderlich.

Verwaltungsangelegenheiten der Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker

Frau Hagemann

Telefon: +49 201 88 - 53122
Fax: +49 201 88 - 53200
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