Im Folgenden finden Sie Informationen zu den Erlaubniserteilungen für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sowie den zugehörigen Prüfungen.
Im Folgenden finden Sie Informationen zu den Erlaubniserteilungen für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker sowie den zugehörigen Prüfungen.
Das Gesundheitsamt der Stadt Essen ist gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes NRW (VwVfG NRW) grundsätzlich für die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Essen zuständig.
Wer die Heilkunde ausüben will, ohne als Arzt oder Ärztin bestallt zu sein, bedarf nach § 1 Abs. 1 des Heilpraktikergesetzes (HeilprG) der Erlaubnis.
Die Erlaubnis wird gemäß § 2 Abs. 1 der Ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (HeilprGDV 1) erteilt, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:
Für die Kenntnisüberprüfung ist das Gesundheitsamt Ihres Wohnsitzes zuständig.
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz auf dem Gebiet der Stadt Essen haben, ist das Gesundheitsamt der Stadt Essen für die Durchführung der Prüfung und der Erlaubniserteilung zuständig.
Die schriftlichen Überprüfungen finden jeden 3. Mittwoch im März und jeden 2. Mittwoch im Oktober eines Kalenderjahres statt. Die Inhalte der Überprüfung richten sich nach den Leitlinien für Heilpraktikerprüfungen .
Die Antragsstellung muss mit dem dafür vorgesehenen Antragsformular (Antrag Erlaubniserteilung Heilpraktiker Allgemein / Psychotherapie) erfolgen.
Der Antrag muss zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises, amtlich beglaubigte Kopie eines Nachweises über den erfolgreichen Schulabschluss sowie eine Erklärung, dass weder ein gerichtliches Strafverfahren noch ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist) spätestens 8 Wochen vor dem gewünschten Prüfungstermin vorliegen.
Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge berücksichtigt werden können.
Wenn Sie die schriftliche Prüfung bestanden haben, werden Sie aufgefordert weitere Unterlagen einzureichen.
Weitere Informationen zur Antragsstellung und den erforderlichen Unterlagen sind dem Antragsformular zu entnehmen.
Wer die Heilkunde (eingeschränkt auf das Gebiet der Ergotherapie) ausüben will, ohne als Ärztin oder Arzt bestallt zu sein, bedarf der Erlaubnis.
Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis gemäß § 2 Abs. 1 der Ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (HeilprGV 1):
Für die Entscheidung über die Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, eingeschränkt auf den Bereich der Ergotherapie, kann, bei ausreichender Vorbildung und Berufserfahrung, auf die Durchführung einer schriftlichen Prüfung verzichtet werden.
Die Absolvierung einer mündlichen Prüfung ist zwingend erforderlich.
Eine Entscheidung nach Aktenlage ist nicht möglich.
Es erfolgt eine Einzelfallprüfung.
Für die Entscheidung über die Erteilung der Erlaubnis sowie die Durchführung der Prüfung, ist das Gesundheitsamt Ihres Wohnortes zuständig.
Die Antragsstellung muss mit dem dafür vorgesehenen Formular (Antrag Erlaubniserteilung Heilpraktiker Ergotherapie) erfolgen.
Für die Bearbeitung muss der Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen, welche im Antragsformular genannt sind, vollständig vorliegen.
Wer die Heilkunde (eingeschränkt auf das Gebiet der Podologie) ausüben will, ohne als Ärztin oder Arzt bestallt zu sein, bedarf der Erlaubnis.
Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis gemäß § 2 Abs. 1 der Ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (HeilprGV 1):
Für die Entscheidung über die Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, eingeschränkt auf den Bereich der Podologie, kann, bei ausreichender Vorbildung und Berufserfahrung, auf die Durchführung einer schriftlichen Prüfung verzichtet werden.
Die Absolvierung einer mündlichen Prüfung ist zwingend erforderlich.
Eine Entscheidung nach Aktenlage ist nicht möglich.
Es erfolgt eine Einzelfallprüfung.
Für die Überprüfung ist das Gesundheitsamt Ihres Wohnsitzes zuständig.
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz auf dem Gebiet der Stadt Essen haben, ist das Gesundheitsamt der Stadt Essen für die Durchführung der Prüfung und der Erlaubniserteilung zuständig.
Die Antragsstellung muss mit dem dafür vorgesehenen Formular (Antrag Erlaubniserteilung Heilpraktiker Podologie) erfolgen.
Für die Bearbeitung muss der Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen, welche im Antragsformular genannt sind, vollständig vorliegen.
Wer die Heilkunde ausüben will, ohne als Arzt oder Ärztin bestallt zu sein, bedarf nach § 1 Abs. 1 des Heilpraktikergesetzes (HeilprG) der Erlaubnis.
Die Erlaubnis wird gemäß § 2 Abs. 1 der Ersten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (HeilprGDV 1) erteilt, wenn die folgenden Voraussetzungen vorliegen:
Für die Kenntnisüberprüfung ist das Gesundheitsamt Ihres Wohnsitzes zuständig.
Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz auf dem Gebiet der Stadt Essen haben, ist das Gesundheitsamt der Stadt Essen für die Durchführung der Prüfung und der Erlaubniserteilung zuständig.
Die schriftlichen Überprüfungen finden jeden 3. Mittwoch im März und jeden 2. Mittwoch im Oktober eines Kalenderjahres statt. Die Inhalte der Überprüfung richten sich nach den Leitlinien für Heilpraktikerprüfungen .
Die Antragsstellung muss mit dem dafür vorgesehenen Antragsformular (Antrag Erlaubniserteilung Heilpraktiker Allgemein / Psychotherapie) erfolgen.
Der Antrag muss zusammen mit den erforderlichen Unterlagen (amtlich beglaubigte Kopie des Personalausweises, amtlich beglaubigte Kopie eines Nachweises über den erfolgreichen Schulabschluss sowie eine Erklärung, dass weder ein gerichtliches Strafverfahren noch ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist) spätestens 8 Wochen vor dem gewünschten Prüfungstermin vorliegen.
Bitte beachten Sie, dass nur vollständige Anträge berücksichtigt werden können.
Wenn Sie die schriftliche Prüfung bestanden haben, werden Sie aufgefordert weitere Unterlagen einzureichen.
Weitere Informationen zur Antragsstellung und den erforderlichen Unterlagen sind dem Antragsformular zu entnehmen.
Für die Prüfung und Erteilung der sektoralen Heilpraktikererlaubnis eingeschränkt auf den Bereich der Physiotherapie ist die Stadt Düsseldorf zentral für alle Personen aus Nordrhein-Westfalen zuständig.
Konkrete Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Gesundheitsamtes der Stadt Düsseldorf .
Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an das Gesundheitsamt der Stadt Düsseldorf.
Frau Hagemann