Entsorgungswirtschaft und stadtinterne Steuerberatung

Im Fachbereich werden verschiedene Spezialbereiche der Verwaltung gebündelt, die auf Grund der notwendigen besonderen Fachkenntnisse anderen Fachbereichen nicht sinnvoll zugeordnet werden können. Hierzu gehören der Bereich Entsorgungswirtschaft und Gebührenmanagement einschließlich der Aufgaben als Öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger sowie die stadtinterne Steuerberatung, die insbesondere die Aufgaben der Stadt als Steuerschuldner wahrnimmt. Darüber hinaus werden die durch die Stadt abgeschlossenen Konzessionsverträge mit verschiedenen Unternehmen hier betreut.

Entsorgungswirtschaft

Die Abteilung Entsorgungswirtschaft/Gebührenmanagement pflegt und überprüft die Einhaltung der Voraussetzungen der Abfallwirtschafts- und Straßenreinigungssatzung. Sie kalkuliert die Abfall-, Straßenreinigungs-, Winterdienst und Entwässerungsgebühren und erstellt die entsprechenden Satzungen.

Stadtinterne Steuerberatung

Die wirtschaftliche Betätigung der Stadt und ihrer Beteiligungsgesellschaften ist unbeschränkt steuerpflichtig. Zu den hiermit verbundenen Aufgaben zählen insbesondere:

  • Interne Steuerberatung der Beteiligungsunternehmen, der Betriebe gewerblicher Art und des städtischen nichtunternehmerischen Bereichs einschließlich der rechtlich unselbständigen Stiftungen;
  • Grundsatzfragen des Steuer-, Handels- und Gesellschaftsrechts sowie des Spenden- und Gemeinnützigkeitsrechts;
  • steueroptimale Gestaltungen bei Vermögensdispositionen und Vertragsabfassungen;
  • Erstellung von Jahresabschlüssen und Erfüllung laufender Steuererklärungspflichten;
  • Bearbeitung von steuerlichen Einzel- und Sonderfragen;
  • Auswertung der Steuergesetzgebung und –rechtsprechung für den Konzern Stadt;
  • Interessenvertretung des Konzerns Stadt gegenüber der Finanzverwaltung.
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