Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt

Die Aufgaben des Fachbereichs 21 - Finanzbuchhaltung und Stadtsteueramt - bestehen in der Führung der Kreditoren-, Debitoren- und Anlagenbuchhaltung, der Hauptbuchhaltung und der Zahlungsabwicklung. Weiterhin sind dort das Forderungsmanagement, die Bilanzierung und die Rechnungslegung angesiedelt.

Eine weiterer Aufgabenbereich besteht aus der Veranlagung und Erhebung der Grundbesitzabgaben, der Gewerbesteuer sowie der örtlichen Aufwandssteuern wie die Hunde-, Vergnügungs- und Zweitwohnungsteuer. Abgerundet wird das Aufgabenspektrum mit dem Gewerbesteuerprüfdienst.

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