Beherbergungssteuer

Formular für Steuererklärung ist online verfügbar

Das elektronische Steuererklärungsformular steht Ihnen nun zur Verfügung.

Beachten Sie bitte den Abgabetermin – 10.Oktober 2025 - für das dritte Quartal 2025.

Weitere Infos finden Sie hier . Ein Erklärvideo sowie eine Klick-Anleitung wird in Kürze bereitgestellt.

Eine neue örtliche Aufwandsteuer im Essener Stadtgebiet ab dem 1. August 2025

Ab dem 1. August 2025 erhebt die Stadt Essen eine Beherbergungssteuer für bezahlte Übernachtungen in Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen und ähnlichen Unterkünften.
Die Steuer wird vom Beherbergungsbetrieb einbehalten und an die Stadt Essen abgegeben.
Auf dieser Seite finden sowohl Gäste als auch Beherbergungsbetriebe alle relevanten Daten und Informationen.

Erklärvideo zur Erstregistrierung

Örtliche Aufwandsteuern

Team Beherbergungssteuer

Telefon: 0201 88-21499
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