Beherbergungssteuer

Eine neue örtliche Aufwandsteuer im Essener Stadtgebiet ab dem 1. August 2025

Ab dem 1. August 2025 erhebt die Stadt Essen eine Beherbergungssteuer für bezahlte Übernachtungen in Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen und ähnlichen Unterkünften.

Die Steuer wird vom Beherbergungsbetrieb einbehalten und an die Stadt Essen abgegeben.

Einladung zur Online-Informationsveranstaltung

Zum 1. August 2025 führt die Stadt Essen eine Beherbergungssteuer ein und lädt aus diesem Anlass zu einer Online-Informationsveranstaltung ein.

Die Veranstaltung richtet sich an alle Betreiber*innen von Beherbergungsbetrieben – vom Hotel über die Pension bis hin zu privat vermieteten Zimmern, Ferienwohnungen, Campingplätzen und ähnlichen Angeboten.

Besonders angesprochen sind auch Privatvermietende, die ihre Unterkünfte über Internetplattformen wie Airbnb oder Booking.com anbieten. Für sie gelten die gleichen steuerlichen Pflichten. Die Veranstaltung bietet hilfreiche Informationen und praxisnahe Unterstützung für den Einstieg in das digitale Verfahren.

Es werden die rechtlichen Grundlagen, die steuerlichen Pflichten sowie das Verfahren zur Registrierung und Abgabe der Steuererklärung über das städtische Online-Portal vorgestellt.

Termine und Anmeldemöglichkeiten werden in Kürze auf auf dieser Seite bereitgestellt.

Alle Informationen zur Beherbergungssteuer

Eine neue örtliche Steuer führt oft zu Fragen und erfordert Erklärungen.
Auf dieser Seite finden sowohl Gäste als auch Beherbergungsbetriebe alle relevanten Daten und Informationen.

Sobald es weitere Informationen gibt, sind diese hier zu finden.

Örtliche Aufwandsteuern

Team Beherbergungssteuer

Telefon: 0201 88-21499
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