Folgende Pflichten sind von den Betreibern eines Beherbergungsbetriebs zu erfüllen:
Die zukünftige Abgabe der Steuererklärung wird ausschließlich in digitaler Form erfolgen.
Hierzu ist es zwingend erforderlich, dass Sie sich in der Eigenschaft als Steuerentrichtungspflichtiger im ersten Schritt registrieren. Die Registrierungspflicht gilt für alle zum 01.06.2025 bestehenden Beherbergungsbetriebe.
Nur dadurch ist eine einfache Handhabung für das Besteuerungsverfahren sowohl für Sie als auch für uns sichergestellt. Nach der Registrierung erhalten Sie im weiteren Verlauf einen Vertragsgegenstand sowie weitere Informationen.
Mit diesem Vertragsgegenstand kann auch im Anschluss das SEPA-Mandat erteilt werden.
- Einzug der Beherbergungssteuer vom Gast
Wer innerhalb der Stadt Essen einen Beherbergungsbetrieb betreibt, ist gemäß § 5 Absatz 2 der Beherbergungssteuersatzung der Stadt Essen in der aktuellen Fassung verpflichtet, von den bei ihm beherbergten Personen die Beherbergungssteuer einzuziehen.
- Steuererklärungspflicht bei der Stadt Essen
Die Steuererklärung muss in Form der amtlich zugelassenen elektronischen Steuererklärung bis zum 10. Tag nach Ablauf eines Kalendervierteljahres (10. April, 10. Juli, 10. Oktober, 10. Januar des Folgejahres) übermittelt werden (§ 7 Absatz 1 der Beherbergungssteuersatzung der Stadt Essen in der jeweils gültigen Fassung).
Bei Abgabe einer amtlich zugelassenen elektronischen Steuererklärung tritt an die Stelle der erforderlichen Unterschrift, die dafür vorgesehene elektronische Identifizierung mittels BundID oder ein Mein-Unternehmenskonto (MUK).
Eine Steuererklärung ist auch dann einzureichen, wenn die Beherbergungsstätte in einem Anmeldungszeitraum keine Personen beherbergt hat (sogenannte „Nullmeldung“).
Beherbergungssteuer an die Finanzbuchhaltung entrichten
Die Höhe der Beherbergungssteuer wird durch schriftlichen Steuerbescheid festgesetzt und ist innerhalb von sieben Kalendertagen nach Bekanntgabe oder Zustellung fällig.
Weitere Informationen über die Finanzbuchhaltung der Stadt Essen und über die verschiedenen von der Finanzbuchhaltung angebotenen Zahlungsmöglichkeiten erhalten Sie über den folgenden Link:
www.essen.de/fibu