© Elke Brochhagen, Stadt Essen
Neue Mietobergrenzen für Leistungsberechtige ab 1. September 2022
Die Stadt Essen passt die Mietobergrenzen für Leistungsberechtigte des JobCenters Essen und des Amtes für Soziales und Wohnen ab Donnerstag, 1. September, neu an. Die Anpassung erfolgt aufgrund des kürzlich veröffentlichten, aktuellen qualifizierten Mietspiegels 2022 für das Essener Stadtgebiet.