Neue Mietobergrenzen für Sozialleistungsberechtigte ab 1. September

19.08.2026

Die Stadt Essen passt die Mietobergrenzen für Leistungsberechtigte des JobCenter Essen und des Amtes für Soziales und Wohnen ab dem 1. September 2026 neu an. Die Anpassung erfolgt aufgrund des kürzlich veröffentlichten, aktuellen qualifizierten Mietspiegels 2026 für das Essener Stadtgebiet. Die letzte Anpassung der Mietobergrenzen erfolgte zum 1. April aufgrund des Betriebskostenspiegels.

Die Mietobergrenzen für die Bruttokaltmiete (Kaltmiete einschließlich der kalten Betriebskosten) für Leistungsberechtigte des JobCenter Essen und des Amtes für Soziales und Wohnen betragen demnach für:

  • eine Person
    ab 1. September: 499 Euro (bisher: 482,50 Euro)
  • zwei Personen
    ab 1. September: 649 Euro (bisher: 627,50 Euro)
  • drei Personen
    ab 1. September: 798,50 Euro (bisher: 772 Euro)
  • vier Personen
    ab 1. September: 948,50 Euro (bisher: 917 Euro)
  • fünf Personen
    ab 1. September: 1.098 Euro (bisher: 1.061,50 Euro)
  • sechs Personen
    ab 1. September: 1.198 Euro (bisher: 1.158 Euro)
  • sieben Personen
    ab 1. September: 1.297,50 Euro (bisher: 1.254,50 Euro)
  • acht Personen
    ab 1. September: 1.397,50 Euro (bisher: 1.351 Euro)
  • neun Personen
    ab 1. September: 1.497 Euro (bisher: 1.447,50 Euro)

Für jede weitere Person erhöht sich der angemessene Unterkunftskostenbedarf um 100 Euro. Innerhalb der Mietobergrenzen können leistungsberechtigte Bürger*innen ihren individuellen Wohnbedarf nach Größe der Wohnung, Wohnlage und Ausstattung eigenverantwortlich festlegen.

Herausgegeben von:

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