Die Stadt Essen passt die Mietobergrenzen für Leistungsberechtigte des JobCenter Essen und des Amtes für Soziales und Wohnen ab dem 1. September 2026 neu an. Die Anpassung erfolgt aufgrund des kürzlich veröffentlichten, aktuellen qualifizierten Mietspiegels 2026 für das Essener Stadtgebiet. Die letzte Anpassung der Mietobergrenzen erfolgte zum 1. April aufgrund des Betriebskostenspiegels.
Die Mietobergrenzen für die Bruttokaltmiete (Kaltmiete einschließlich der kalten Betriebskosten) für Leistungsberechtigte des JobCenter Essen und des Amtes für Soziales und Wohnen betragen demnach für:
Für jede weitere Person erhöht sich der angemessene Unterkunftskostenbedarf um 100 Euro. Innerhalb der Mietobergrenzen können leistungsberechtigte Bürger*innen ihren individuellen Wohnbedarf nach Größe der Wohnung, Wohnlage und Ausstattung eigenverantwortlich festlegen.
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