Jagdscheine

Anträge auf Ausstellung oder auf Verlängerung eines Jagdscheines nach dem Bundesjagdgesetz können Sie bei der Unteren Jagdbehörde beim Ordnungsamt stellen.

Der Jagdschein kann als Tages und Jahresjagdschein für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre erteilt werden. Das Jagdjahr beginnt am 01. April eines jeden Jahres und endet am 31. März des Folgejahres.

Für den beantragten Zeitraum ist eine Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft vorzulegen, dass für diesen Zeitraum eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde.

Die Bearbeitung des Antrages ist gebührenpflichtig.

Bitte beachten Sie, dass für die Ausstellung bzw. Verlängerung des Jagdscheins und des Falknerscheins seitens der Unteren Jagdbehörde Registerabfragen durchgeführt werden.

In der Regel erfolgen diese automatisch, insbesondere bei Neuanträgen, Wohnsitzwechsel etc., ist dies jedoch nicht möglich.

Um unnötige Vorsprachen zu vermeiden, fragen Sie bitte telefonisch oder per Mail nach, ob die Ergebnisse der Abfragen bereits vorliegen.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die Ausstellung/Verlängerung des Jagdscheins gemäß Erlass des MKULNV NRW nur bei persönlicher Vorsprache des Antragstellers möglich ist.

Es sind folgende Unterlagen mitzubringen:

  • Erste Erteilung des Jagdscheines
  • Prüfungszeugnis
  • Bundespersonalausweis
  • Passfoto
  • Versicherungsbestätigung über die beantragte Geltungsdauer

Verlängerung des Jagdscheines

  • Jagdschein
  • Versicherungsbestätigung  über die beantragte Geltungsdauer

 

Bitte beachten:

Um die Ansteckungsgefahr mit SARS-CoV-2 für die Bevölkerung, aber auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung so gering wie möglich zu halten, ist eine Vorsprache bei der Unteren Jagdbehörde bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Der Termin ist vorab telefonisch bzw. per E-Mail abzustimmen.

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