In Essen werden die Aufgaben und Dienstleistungen rund um das Thema Ausländerrecht vom Fachbereich 38 - Zentrale Ausländerbehörde, Staatsangehörigkeits- und Ausländerangelegenheiten (kurz: "Ausländerbehörde") erledigt. Der Fachbereich teilt sich in drei Abteilungen:
- die kommunale Ausländerbehörde (ABH)
- das Welcome- und ServiceCenter (WSC) und
- die zentrale Ausländerbehörde (ZAB)
Ausländer*innen, die in Essen leben oder nach Essen umziehen wollen, finden in einer dieser Abteilungen ihre richtigen Ansprechpartner*innen.