Niederlassungserlaubnis

Unbefristetes Aufenthaltsrecht

Mit einer Niederlassungserlaubnis dürfen Sie dauerhaft in Deutschland leben. Das ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis richtet sich nach einer Vielzahl von rechtlichen Voraussetzungen.

Weiterführende Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

Die Karte Ihrer Niederlassungserlaubnis läuft nach zehn Jahren ab. Dann müssen Sie bei der Ausländerbehörde Essen vorsprechen.

Welche Niederlassungserlaubnis für Sie möglich ist, hängt auch davon ab, welchen befristeten Aufenthaltstitel Sie aktuell besitzen.

Sollten Sie einen der folgenden befristeten Aufenthaltserlaubnisse besitzen, ist die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nicht möglich:

  • Aufenthaltserlaubnis zum Studium
  • Aufenthaltserlaubnis zur Ausbildung
  • Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche
  • Aufenthaltserlaubnis zur Krankenbehandlung

Online-Dienst

Folgende Online-Dienste zur Beantragung einer dauerhaften Niederlassung sind bereits online:

In allen anderen Fällen wenden Sie sich an die jeweils für Sie zuständige Abteilung.